Senkungsaufforderung Seitens Jobcenter möglich?

3 Antworten

https://www.hartziv.org/angemessene-wohnkosten.html

Als angemessen gilt der Wohnraum für eine Person bei einer Größe von 45 bis 50 Quadratmetern. Für 2 Personen gelten 60 qm als angemessen, während für jede weitere Person 15 qm zusätzlich zu berechnen sind. Allerdings können diese Werte von Kommune zu Kommune leicht abweichen, da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt.

Du bist ja hier schon hervorragend beraten worden. - Von mir ein paar Zusatzinfos:

Weil Du in Hamburg wohnst, zwei Beratungsstellen für Arbeitslose und Aufstocker sowie zu allen Themenbereichen, die Du vielleicht noch nicht kennst:

Zuerst die sehr gute Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten).

Als zweites die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit öra hamburg dammtorstraße

An die Telefonhilfe wende Dich zuerst, wenn Du Hilfe zum Thema Arbeitslosigkeit brauchst (die sind sowas von fit in diesem Themenbereich).

Bei der ÖRA bekommen finanziell Arme zu allen Themenbereichen Rat.

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Weil noch nicht alle Jobcenter in HH geöffnet haben, beginne ich meine folgenden Hinweise mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen für den Fall, dass wichtige Infos und Anträge/Unterlagen per Post dort hingehen müssen.

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Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:

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A n f a n g

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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

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E n d e

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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. Falls dies auf das für Dich zuständige Jobcenter zutrifft, wird man Dir dies mitteilen (NICHT vorher danach fragen, also keine "schlafenden Hunde wecken").- Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

Personen die nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen müssen sich eine anteilige Monatsmiete vom Jobcenter anrechnen lassen. Konkret heißt das in Eurem Fall, dass nach dem Auszug von Deiner Schwester die anderen 3 Mitbewohner 50% der Wohnungskosten zu tragen haben. Ob dann Euere Mietzahlung dem ortsüblichen Vergleich standhalten kann man ohne weitere Angaben nicht beurteilen.

Neukoeln 
Fragesteller
 19.07.2020, 13:11
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Andri123  19.07.2020, 15:53
@Neukoeln

Dein Link ist von 2018, also veraltet. Im Link von wilees findest Du die aktuellen Zahlen. Bei 6 Personen 1.345,-€ Bruttokaltmiete zzgl. angemessener Heizkosten. Bei 3 Personen 755,-€.

Wie wurde denn die Miete bisher aufgeteilt, einfach durch alle 7 Personen oder unterteilt in Eure BG und die anderen Familienmitglieder?

Deine Schwester kann natürlich nur ausziehen als U25, wenn sie sich selbst unterhalten kann.

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Neukoeln 
Fragesteller
 19.07.2020, 16:00
@Andri123

@andri123 Die Miete wird so aufgeteilt: die Kaltmiete z.B kostet uns 874,93. Wir bekommen vom JC 499,96€ (124,99*4 in der BG), sprich die Miete, Heizkosten und Nebenkosten werden durch alle 7 zurzeit geteilt. Fazit : die 3 die nicht in der BG sind, Zahlen je 124,99 und die in der BG sind (4 Personen) bekommen das Geld vom JC zugestellt (die 499,96€).

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Andri123  19.07.2020, 16:15
@Neukoeln

Dann ist das Haus jedenfalls nicht zu teuer. Gemäss der bisherigen Aufteilung wird für die BG dann gezahlt 874 durch 6 mal 3, das sind 439,-€.

Entsprechend entfallen dann auf die anderen drei höhere Kosten als vorher., nämlich die Hälfte statt vorher nur 3 Siebtel.

Du meinst übrigens Brutto-Kaltmiete und nicht Kaltmiete. BKM enthält auch die kalten Nebenkosten ohne Heizkosten. Die Heizkosten kommen noch dazu, und auch da werden für die BG dann nur noch 1/2 statt 4/7 gezahlt, und entsprechend zahlen die anderen drei dann mehr.

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Neukoeln 
Fragesteller
 19.07.2020, 16:52
@Andri123

@andri123 ich verstehe!

das heißt Miete :874,93€ + heiz&Wasserkosten: 144€ + Nebenkosten: 168€= ca. 1190€ wird dann zukünftig 1/2 vom Amt gezahlt und die andere Hälfte dann von den in der Hausgemeinschaft. Habe ich das richtig verstanden?

Somit müssen wir uns keine Sorgen machen zwecks einer Sanktion?

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Andri123  19.07.2020, 17:04
@Neukoeln

Genau. Die Bruttokaltmiete von 1.030,-€ liegt ja unter dem Höchstsatz für Kaltmiete incl. kalte Nebenkosten von 1.345,-€ bei 6 Personen und die Heiz- und Warmwasserkosten sind vermutlich auch im Rahmen bei 6 Personen und 100 qm.

Zu 100% kann Dir aber nur das jobcenter Auskunft geben.

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Neukoeln 
Fragesteller
 19.07.2020, 17:19
@Andri123

Aso okay! Ja wir werden uns nochmals mit denen in Kontakt setzen.
Ich dachte halt nur, dass das JC Sanktionen einfordert weil wir dann nur 3 in der BG sind und nicht mehr für die Miete aufkommen möchte und deshalb Sanktion einfordert.

Schaut man auf dem Link die wilees geschickt hat nun eigentlich auf den 3 Personen Haushalt? Da wir ja eigentlich nur 3 in der BG werden.
Oder schaut man auf die 6 Personen im Haushalt(Was wir dann sind) ?


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Andri123  19.07.2020, 17:36
@Neukoeln

Ich denke, die nehmen den Satz für 6 Personen und rechnen dann durch 6 mal 3, denn Ihr habt nicht zu dritt eine entsprechend kleine Wohnung gemietet, sondern zu sechst eine grosse Wohnung.

Es sind ja einfach kleinere Wohnungen im Verhältnis teurer, da sie auch Küche und Bad etc. und weitere Gemeinkosten enthalten. Darum kann ein Einzelner in Hamburg nicht eine kleine Wohnung für 225,-€ Bruttokaltmiete finden (1.345,-€ durch 6) und der Höchstsatz ist entsprechend höher für Singles.

Aber der Höchstsatz von 1.345,-€ reicht für Eure Wohnung ja trotzdem.

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Snooopy155  19.07.2020, 22:31
@Andri123

Dein Denken ist falsch. Das Jobcenter in Hamburg entscheidet schlicht danach, wieviele Personen der BeG angehören und wieviele nicht. Die Personen die nicht der BG angehören also in Zukunft 3, genausoviele wie die in der BG. Damit entfällt nur die Hälfte der Mietkosten auf die BG. Für Hamburg ist dann weder der anteilige Wohnraum zu groß noch sind die anteiligen Mietkosten zu hoch.

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Andri123  20.07.2020, 00:01
@Snooopy155

Ja, das wird wohl so sein. Jedenfalls liegt die halbe Miete dieser Wohnung innerhalb beider Höchstgrenzen.

Die Hälfte vom Höchstsatz für 6 Personen 1.345,-€ (672,-€) ist weniger als der Höchstsatz für drei Personen (755,-€). Das wollte ich ursprünglich nur sicherheitshalber berechnen.

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