Nießbrauch - Notarvertrag anfechten?

1 Antwort

Bei Abschluß der notariellen Vereinbarung bist Du volljährig und offenbar ansonsten voll geschäftsfähig gewesen. Die Vereinbarung ist wirksam.

Woraus glaubst Du denn nun, 30 Jahre später(!), einen Anfechtungsgrund ableiten zu können?

Was Du hast ist Vertragsreue. Daraus aber ergeben sich keine Ansprüche.

Als Anfechtungsgrund sehe ich, dass in dem Testament meines Großvaters sehr wohl eine Regelung bzgl. des Wohnrechts stand. In der "Einleitung" zur Notarurkunde steht, dass es hierüber keine Regelung gibt.

Meine 2017 verstorbene Mutter wollte ihren Mann absichern, dass er nach ihrem Tod nicht aus dem Haus geworfen werden kann. Wobei sie Vorerbin und ich Nacherbin bin.

Welche Empfehlung können Sie mir geben, wie ich z. B. künftig in meine mir gehörende - teuer renovierte - Wohnung kommen soll, wenn mir der Nießbraucher den Weg durch den Garten verbietet? Es ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, dass ich zusehen muss, wie die Immobilie verfällt.

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@Martina67

Setze Dich mit in diesem Fall mit einem Anwalt auseinander, denn Dir steht in jedem Fall ein Wegercht zu, der Dir den Zugang sichert. Zudem würde ich in diesem Fall auf einen Mißbrauch des Nießbrauches bestehen und versuchen die gesamte Nießbrauchslösung neu festzuschreiben.

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