Forderung Inkasso?

3 Antworten

Für dich ist diese Angelegenheit vorerst beendet.

Auf weitere Schreiben nicht mehr eingehen. Einfach ignorieren.

Nur auf einen Mahnbescheid reagieren. Dürfte aber unwahrscheinlich sein, das es einen geben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Zahlungsziel war der 03.12.22. Überweisung war raus am 23.11.2022 [...] Seit ca. dem 25.11.2022 sind meine 50,67 Euro auf dem Konto der Inkasso-Firma.

Dann schreibt man in solch einem Fall einen Widerspruch und ignoriert sämtliche andere Bettelbriefe bis ein Mahnbescheid kommt, welchem man dann auch fristgerecht widerspricht.

Durch telefonische Rücksprache habe ich erfahren, dass ich im Betreff auf der Überweisung eine Zahl zuviel angegeben habe.

Dieses Gespräch hat nie stattgefunden.

Berechtigt eine Zahl zuviel im Betreff mehr Bearbeitungsgebühren zu erheben.

Nein.
Den exakten Verwendungszweck hättest du aber schriftlich angeben müssen um auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn eine Zahl im Betreff falsch war, wird die Zahlung wahrscheinlich nicht zugeordnet werden können, weil sie kleinlich sind und sich jetzt anstellen. Schicke ihnen doch per E-Mail eine Kontoauszug als Nachweis und erkläre, dass du dich bei der Zahl vertan hast. So haben sie ja jetzt nur deine telefonische Aussage, aber du kannst das ja mit weiteren Belegen untermauern und dazu schreiben, dass du die Forderung inkl. der Inkasso-Gebühren fristgerecht beglichen hast und es keine weitere ausstehende Zahlung gibt.

Das habe ich heute getan und trotzdem wollen sie die 14.41 Euro

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Schicke ihnen doch per E-Mail 
AUF GAR KEINEN FALL

macht man so etwas. Den es ist wie mit dem Telefongesprächen... du bist in der Beweispflicht dass das gesprochene Wort 1:1 so widergegeben wurde / die E-Mail beim Empfänger ankam.

Und telefonisch wird dir kein Inkasso die Erlaubnis geben das Gespräch aufzuzeichnen.

So haben sie ja jetzt nur deine telefonische Aussage

Das Gespräch hat nie stattgefunden.

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