Condor buchte nicht ab und nun soll ich die Kosten fürs Inkasso zahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Außer dass du einen Monats-Dreher hast (April? Wenn Juli die Sache in Gang ging?), ist es so schon richtig dass du nicht für Fehler durch Dritte in Haft genommen werden kannst. Wenn die Erlaubnis vorlag, so obliegt es dann beim Gläubiger die Zahlung zu tätigen, wenn nicht anders vereinbart.

Die HF hast ja bezahlt, hoffentlich zweckgebunden und auch genau so auf dem Verwendungszweck vermerkt, wenn nicht ist das sehr schlecht.

Ansonsten bleibst du bei dem Widerspruch und wartest auf den Mahnbescheid.
Erst dann musst du wieder aktiv werden. Deine HF ist aber nur beglichen, wie erwähnt, wenn du ganz klar das auch im Verwendungszweck vermerkt hast.

Und kleiner Tipp am Rande.

Unterlasse Telefonate und E-Mails.
Diese sind nicht rechtsicher. Ausschließlich per FAX mit Sendungsnachweis oder per Einschreiben.

~ Experte: Inkasso (GF.net)

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.

Die Leistung war im Juli 2019

Die Mahnung wäre angeblich im April 2021 gekommen

Das Schreiben vom Inkasso kam im Juli 2021

Die HF hab ich mit dem Zusatz überwiesen, dass Condor vergessen hatte, diese Forderung einzuziehen. Dann lehn ich mich jetzt mal zurück und warte ab, was weiter passiert

Dankeschön

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@maryg

Ja okay, mein Fehler. Hatte bei Juli 2021 gelesen.

Die Mahnung wäre angeblich im April 2021 gekommen

Dann kann man hier argumentieren, wenn man will, dass dann ja ganz bestimmt ein Zustellnachweis vorliegt. (Natürlich liegt keiner vor)

Die HF hab ich mit dem Zusatz überwiesen, dass Condor vergessen hatte, diese Forderung einzuziehen. Dann lehn ich mich jetzt mal zurück und warte ab, was weiter passiert

Aktenzeichen // xx,xx Hauptforderung

wäre hier ein besseres Aktenzeichen. Ein Inkasso rechnet sonst immer alle eingehenden Zahlungen erst auf die Nebenkosten, den Rest auf die HF an. Wenn du im Verwendungszweck das geschrieben hast was du sagst, kann es passieren, dass es nicht gelesen oder abgeschnitten im Buchungsprogramm angezeigt wird.

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@Comp4ny

Dankeschön für die schnelle Antwort

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Die Flugkosten habe ich nun beglichen

Wenn du in den Verwendungszweck geschrieben hast, was du oben geschrieben hast, ist das nicht ganz eindeutig und möglicherweise gar nicht vollständig übertragen.

Wann hast du denn beglichen? Wenn es erst ein paar Tage her ist, schick nochmal ein Schreiben hinterher, in der du klarstellst, dass sich die Überweisung ausschließlich auf die Hauptforderung bezieht.

Ansonsten würde ich mich aber auch entspannt zurücklehnen. Wenn eine Abbuchung vereinbart war, kommst du erst durch ein in deinem Verantwortungsbereich liegendes Scheitern der Abbuchung oder sonst mit einer Mahnung in Verzug.

ich hätte angeblich ein Schreiben erhalten, dass der Betrag durch die Pleite von Thomas Cook nicht mehr eingezogen werden kann.

Den Zugang dieses Schreibens wird der Gläubiger nachweisen müssen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche