Wohnungsstrom auf Mieter umlegen?
Hallo,
ich wohne in einer dreier Wg seit ein paar Monaten. Ich zahle jeden Monat 320 Euro inkl. Nebenkostenpauschale. Im Vertrag wurden die Nebenkosten nicht aufgegliedert, also es steht einfach nur Nebenkosten dran, aber nicht wie hoch diese sind oder was genau. Wir mussten uns nicht bei einem Stromversorger anmelden und nahmen an das wäre in den Nebenkosten dabei.
nun möchte unsere Vermieterin die Kosten des Wohnungsstroms um 70 Euro zur Pauschale erhöhen, da diese ja gestiegen sind oder wir sollen uns selbst bei einem Versorger anmelden und das dann auf die 320 Euro dazuzahlen. Wir sehen das nicht ein, da wir ja erst vor paar Monaten eingezogen sind und es da schon klar war, das die Kosten steigen, da hätte man schon die Miete erhöhen können bevor wir was unterschreiben, zudem steht in unserem Vertrag garnichts darüber das wir den Strom anmelden müssen oder die Nebenkosten erhöht werden dürfen. Wir sollen uns nun entscheiden wie wir es machen, aber fragen uns ob das überhaupt rechtens ist, wenn im Vertrag nichts darüber vereinbart wurde und der Strom seit Jahren von der Vermieterin gezahlt wurde, aber jetzt sollen wir es übernehmen.
die Begründung ihrerseits ist, dass Wohnungstrom nicht zu Betriebskosten zählt, das stimmt ja auch, aber steht ja auch sonst nichts zum Strom in unserem Vertrag.
unsere Wohnung hat einen eigenen Stromzähler, der wurde aber bisher nie verwendet, sondern das ganze Haus gemeinsam gezählt, das soll sich ja nun ändern, geht das einfach so ohne vertragliche Vereinbarung?
1 Antwort
Gemäß Deinem Fragetext gehe ich davon aus, dass ihr eine Inclusivmiete bezahlt - ergo kann die Vermieterich nicht auf einer Mieterhöhung besteht.
Erstmalig ist eine Mieterhöhung 15 Monate nach Einzug zulässig - und das dann auf die "Nettokaltmiete" ( siehe Mietspiegel ).
Naja. Wenn der Strom nicht mit im Vertrag steht, ist es normaler, dass die Mieter einen Vertrag für den Zähler abschliest. Das muss auch nicht extra aufgeführt sein. Kommt aber auch ein wenig auf die Vertragdetails an. Wird bei den Nebenkosten nicht auf die BetrKV verwiesen?
Ein Indiz wäre zum Beispiel auch das Übergabeprotokoll. Wurde der Zählerstand gemeinsam abgelesen?
Warum denn der ganze Unsinn! Spätestens zum Januar 2023 wird diese Erhöhung ja wegen des Strompreisdeckels hinfällig. Ich würde der Vermieterin einmalig 70€ zahlen und danach wird das Ansinnen der Vermieterin ja hinfällig.
Bitte?! Wie oft hast du schon Wohnungen gemietet und keinen Stromzähler angemeldet? Ich noch nie.
Da von "wir" gesprochen wird, klingt es nicht so als ob der Fragesteller alleine in eine WG zugezogen ist, sondern dass er mit zwei weiteren eine Wohnung als WG gemietet hat. Ohne Kenntnis des Vertrages lässt es sich ganz sicher nicht zweifelsfrei klären.
Und von der einmaligen Zahlung rate ich ganz klar ab. Das könnte als Zugeständnis gewertet werden.
Dann kann man den Stromverbrauch wohl auch als in der Miete inkludiert betrachten.
Die 70 Euro sind nicht einmalig sondern von jetzt an jeden Monat zu der Miete dazu zuzahlen
Ja das haben wir auch gesagt, aber ihr Argument ist, dass Wohnungstrom nicht in Nebenkosten dabei ist und sie den halt so gazahlt hat ohne Vereinbarung im Mietvertrag, jetzt ist es ihr zu teuer und sie möchte sozusagen noch eine Pauschale zum Mietvertrag dazu tun, in dem wir dann noch 70 im Monat dazu zahlen oder wir melden uns selbst an. Ihrer Meinung nach ist es keine Mieterhöhung, sondern sie legt den Wohnungstrom auf uns um. Ist es richtig was sie meint? Weil wir meinen sie kann den Strom nicht einfach auf uns schieben wenn’s im Vertrag nicht steht?