Darf mein Vermieter die Nebenkosten, ins besonderst die Heiz- und Wasserkosten um 200 % erhöhen ?

3 Antworten

Nein, dass mußt du nicht. Gehe zum Mieterschutzbund. So weit ich weiß kannst du eine Einsicht in die Nebenkostenabrechnung, also was Heiz- Wasserkosten ect. betrifft bei deime Vermieter verlangen.

Er kann auch nicht mehr rückwirkend, Nebenkostenzahlungen verlangen, die länger als 2 jahre zurückliegen ( Verjährung). Wie es natürlich aussieht, wenn du da ein Guthaben hättest, weiß ich leider nicht.

Drück Dir die Daumen.

Die Erhöhung muss er mit gestiegenen Kosten begründen können. Die Nebenkosten sind ja nur weitergegebene Kosten, daran sollte er nichts verdienen, dafür ist die Kaltmiete da. Solange du keine Nebenkostenabrechung erhältst, solltest du also auch nicht mehr zahlen und auch, wenn in letzter Zeit alles immer teurer wird, erscheinen mir 200% ziemlich viel. Hol dir beim Mieterschutzbund professionelle Hilfe.

Das musst du dir nicht gefallen lassen. Ab zum Mieterschutzbund!

Beim Rest müsste man nachfragen aber das ...

...habe ein Mietvertrag in dem geregelt ist das es eine Nebenkostenabrechnung gibt, welche ich bereits 5 Jahre lang nicht mehr erhalten habe und jetzt sagt er er vermiet Warm.

... musst du dir nicht gefallen lassen!!!

DH!

Ich als Mieter würde die letzten Nebenkosten vom Vermieter schriftlich einfordern:

  • Der Vermieter hat spätestens 1 Jahr nach der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung dem Mieter vorzulegen!
  • Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, hat der Vermieter keine Ansprüche gegenüber den Mieter auf nachzahlungen!
  • Trotzdem kann (und soll) der Mieter die Nebenkostenabrechnug verlangen, denn Rückerstattungen zugunsten des Mieters muss der Vermieter dann trotzdem zahlen
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