Wer zahlt Nebenkosten, wenn der Wohnberechtigte nicht zahlt?

1 Antwort

Solche Vereinbarungen gelten nur im Innenverhältnis (also zwischen Eigentümer und Wohnrechtinhaber), nicht jedoch im Außenverhältnis (zwischen Eigentümer und den Stadtwerken).

Der Eigentümer muss an die Stadtwerke (oder die "Wasserbehörde") zahlen, kann sich das Geld jedoch von dem Wohnrechtinhaber wiederholen.

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