darf ich eine mir kostenfrei überlassene Wohnung (oder Haus) kostenpflichtig untervermieten.

1 Antwort

WAs ist die rechtsgrundlage dafür, dass man Dir das Haus mietfrei überlassen hat?

Welche Vereinbarung wurde dazu getroffen?

Was ist der wirtschaftliche Hintergrund dazu?

Welche Laufzeiten sind für diese Regelung getroffen.

Beispiele (nicht erschöpfend):

  1. Oma an Enkel "Du kannst in meinem Haus in Tübingen solange nutzen, wie du dort studierst. bitte mache den Garten" Dann darfst Du dort Wohnen ggf. mit Freundin, wenn Du den Garten machst.

  2. Erbonkel an Neffen: "Ich übertrage Dir den Nießbrauch an meinem 2 Familienhaus für die Dauer Deines Studiums, einschließlich Promotion, längstens bis zum 31. 03. 2021." Dann dürftest Du vermieten. (der Vertrag bedarf der Beurkundung).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich bin der Bruder des Eigentümers. er wohnt weiter weg und möchte , dass ich mich um Haus und Anwesen kümmere.Jetzt, wenn ich hier wohne, würde er auch die Einliegerwohnung vermieten wollen. Er hat ein gutes Einkommen und würde sehr viel mehr an Steuern auf die Miete der Einliegerwohnung zahlen, als wenn es über mich (als Untervermieter) laufen würde. Ich habe einen Mietvertrag mit meinem Bruder in dem das mietzinsfreie Wohnen und die Erlaubnis zur Untervermietung festgeschrieben ist. Wenn ich ausziehen würde, möchte mein Bruder das Haus und die Einliegerwohnung nicht vermieten.

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@michmoel

Na wenn in Deinem Vertrag erlaubt ist, dass Du untervermieten darfst, dann kannst Du es natürlich machen. Wer sollte Dich hindern.

Da versteh ich dann die Frage nicht.

Problem ist nur, Die Kündigungsfrist von Deinem Untermieter. Schließlich will Dein Bruder nicht vermieten, also wenn Du ausziehst, mußt Du das Haus völlig frei machen.

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