darf Vermieter auf Verbrauchszähler verzichten und pauschal Nebenkosten abrechnen?

2 Antworten

Häufig gibt es auch Ausnahmeregelungen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Dies sollte man nicht außer Acht lassen und bei der Fragestellung bitte bereits berücksichtigen.

Sonst kommen Antworten, die zwar für Mehrfamilienhäuser völlig richtig, aber für die andere Haussorte völlig falsch sind. Damit ist niemandem geholfen.

Er kann den Preis nicht frei festsetzen oder schätzen, sondern muß die Gesamtkosten ordentlich ermitteln und dann geeignet umlegen, notfalls nach der Wohnfläche.

Nein, aber willst Du ihn jetzt anzeigen?