Ist eine feste Warmmiete zulässig?

1 Antwort

Also nach der Heizkosten VO muss die Wärme und das warmwasser verbrauchsabhängig umgelegt werden.

Auf der anderen Seite, sieh Dir doch mal die Miete an. Sie dir an wieviel die Wohnung kalt kosten müßte udn was Du bisher als Kostenvorschuss, bzw. heizkostenabrechnung bezahlt wurd.

Denn wenn du eine feste Größe hast (Warmmiet) bezahlst Du nciht die Heizkosten der anderen, sondern die höheren Heizkosten mindern die Nettomiete der vermieters.

Also wenn die zahlen passen würden, würde ich vermutlich unterschriebn, denn da die Lage rechtswidrig ist, kannst Du jederzeit eine Umstellung verlagen.