muß man wenn man nur Elterngeld erhält auch Kirchensteuer zahlen?

2 Antworten

Das Elterngeld ist steuerfrei, da besteht also keine Gefahr. Aber wenn sie dann wieder Einkommen aus Arbeit/Lohn usw. bezieht, dann natürlich.

Oder will sie nur ein der Zeit beitreten wo sie die Kirche für die Taufe braucht und dann wieder austreten?

Das könnte sozusagen "steuerunschädlich" über die Bühne gehen.

Kirchensteuer muß nur bezahlt werden, wenn auch Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer bezahlt wird.

Bis € 7.664,- zu versteuerndem Einkommen, fällt keine Einkommenssteuer an; damit auch keine Kirchensteuer.