Zuordnung gemieteter Gebäudeteile zum Betriebsvermögen einer Einzelfirma?

3 Antworten

Meine Frage: Kann das Finanzamt eine zuvor akzeptierte Situation dann ändern?

Eigentlich wirft der Sachverhalt ganz andere Fragen auf.

Aber zu dieser Frage: Ja, das Finanzamt kann einen Sachverhalt anders würdigen als im Vorjahr. Es wäre ja schlimm, wenn das Finanzamt die Fehler der Vergangenheit wiederholen müsste, oder?

Das spielt keine Rolle. Es wird nur in Zukunft das Haus zum Betrieb rechnen. Das trifft dich erst wenn du das Haus verkaufen willst.

Deine Firma kann nicht bei dir ein Büro mieten ?!?! Bei einer EInzelfima ist das ein Nullsummenspiel.

Das Miet- und Pachtverhältnis wurde bis 2013 so vom Finanzamt akzeptiert.

Klar warum auch nicht. Du hast 100 Euro Mieteinnahmen versteuert und die 100 Mietausgaben in der Einzelunternehmerrechneung abgezogen = Ergebniss =0

Wie so oft: Es kommt darauf an.

Das Finanzamt akzeptiert keine Situationen - es würdigt Sachverhalte.

Diese werden in Steuerbescheiden festgehalten. 

Die aber können z.B. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sein - somit können sie jederzeit in vollem Umfang geändert werden.

Zudem unterliegt die Einkommensteuer der Abschnittsbesteuerung - d.h. dass Sachverhalte jedes Jahr neu zu beurteilen sind (dies geschieht meist theoretisch, aber eben auch praktisch).