Werden die Fahrtkosten ersetzt oder nicht?

3 Antworten

Es ist schon reichlich merkwürdig, dass Du Dir über eine so kleine Position wie die Fahrtkosten überrhaupt derart große Gedanken machst. Noch merkwürdiger ist, dass Du die Fragen dazu hier stellst und nicht demjenigen, der die Kosten nachher zu erstatten hat. Da solltest Du daran denken, dass es in solchen Sache keine bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften geben wird und daher regional unterschiedliche Handhabungen möglich sind.

Wenn man mit 1000€ im Monat, von denen auch noch 600€ für Miete und Einiges für Internet/Telefon, Strom, Wasser,... weggeht, macht man sich darüber eben Gedanken... und ja, vielleicht sollte ich da wirklich mal direkt nachfragen...

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Hallo, geh doch ers teinmal den einfachen Weg.Telefoniere mit dem zuständigen Versorgungsamt und fordere einen Antrag auf Schwerbehinderung an. Den füllst Du so gut Du kannst aus (Merkblatt zur Hilfe liegt bei ) und schickst ihn wieder zurück. Von dort aus bekommen Deine behandelnden Ärzte dann Unterlagen , die von ihnen ausgefüllt und zurück geschickt werden. Danach wird erst einmal entschieden, ob - und falls ja in welcher Höhe Dir ein GdB (Grad der Behinderung) zusteht. Bist Du mit der Entscheidung nicht einverstanden, legst Du Widerspruch ein und kannst dabei darauf hinweisen, das Du Dich gerne einer gutachtlichen Untersuchung unterziehen würdest. Falls Du dann wirlich zum Gutachter bestellt wirst, bekommst Du auch mitgeteilt, wie es mit den Fahrtkosten aussieht. Viel Erfolg!

Den Antrag hab ich schon aus dem Internet, genau so wie die Merkblätter... abgeschickt ist er auch schon...

Danke trotzdem :)

Wenn ich weniger als 50 kriege, lege ich auf jeden Fall Einspruch ein...

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@bloodsuckerin

ich glaube kaum, das Du vor der ersten Entscheidung irgendwo erscheinen musst. Davon habe jedenfalls nie gehört - und ich kenne viele Menschen, die diesen Antrag gestellt haben. Aber wie gesagt, lass alles auf Dich zu kommen und falls Du wirklich irgendwo erscheinen musst, wird bei der Einladung die Fahrtkostenfrage geklärt.

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Was nutzt die Aussage " das Sie unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. " in einem Buch wenn man alles per Telefon oder auf dem Postweg abwickeln kann. Das Versorgungsamt prüft sehr genau und verlässt sich nicht nur auf ein Attest das der/die Patient (in) eventuell mitbringen möchte. Die fordern sich schon selbständig alle Arztberichte sämtlicher an der Behandlung beteiligten Fachärzte und vom Hausarzt an die sie benötigen.
Einen Termin beim Leistungserbringer halte ich für ebenso unwahrscheinlich, wenn dann vielleicht zu einem Termin zu einem Vertrauensarzt der vom Amt gewählt und zum Zwecke eines Diagnosebestätigung zugezogen wird.

Alles kann man eben nicht per Telefon/auf dem Postweg abwickeln... soweit ich weiß, wird man manchmal auch zum persönlichen Gespräch eingeladen, und dieser Einladung muss man dann auch folgen (Mitwirkungspflicht)...

Das mit dem Attest wäre dann ja nur als Beweis, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann (das muss man laut dem Buch ja beweisen)...

Der Vertrauensarzt wäre dann ja der Gutachter, und die Fahrtkosten werden dann ja sowieso übernommen, wenn ich das richtig verstanden habe...

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