Werden die Fahrtkosten ersetzt oder nicht?
Hallo,
aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen; deswegen habe ich mir in der Bücherei das Buch "Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?" von Nikolaus Ertl und Horst Marburger ausgeliehen. Da steht:
Praxis-Tipp: Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie in einem solchen Fall (Anm.: Also wenn man zum zuständigen Leistungsträger muss) unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise im Einzelfall beweisen müssen, dass Sie - gegebenenfalls wegen Ihrer Behinderung - öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen konnten, sondern ein Taxi benutzen mussten.
Und:
§ 62 SGB I (also Paragraph 62 des Sozialgesetzbuches - 1. Buch) sieht vor, dass derjenige, der Sozialleistungen benatragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen muss, jedoch nur soweit es für die Entscheidung ünber die Leistung erforderlich ist. Wichtig: In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss hier nicht nachgewiesen werden.
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
- Reicht als Beweis für einen Härtefall das Attest des Orthopäden, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren kann, sondern einen Sondertransport brauche, da ich im Bus nicht stehen kann (die hätte ich nämlich schon)?
- Wenn ich zum Leistungsträger muss, bekomme ich die Fahrtkosten nicht immer ersetzt. Wenn ich zum Gutachter muss aber schon. Habe ich das so richtig verstanden?
- Mal angenommen, ich müsste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Werden die Kosten für Bus-/Bahn-/Straßenbahn-/U-Bahn-Tickets bei der Fahrt zum Gutachter dann auch ersetzt oder gilt das nur für das Benzingeld?
Danke im Voraus.
LG, Bloodsuckerin
3 Antworten
Es ist schon reichlich merkwürdig, dass Du Dir über eine so kleine Position wie die Fahrtkosten überrhaupt derart große Gedanken machst. Noch merkwürdiger ist, dass Du die Fragen dazu hier stellst und nicht demjenigen, der die Kosten nachher zu erstatten hat. Da solltest Du daran denken, dass es in solchen Sache keine bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften geben wird und daher regional unterschiedliche Handhabungen möglich sind.
Wenn man mit 1000€ im Monat, von denen auch noch 600€ für Miete und Einiges für Internet/Telefon, Strom, Wasser,... weggeht, macht man sich darüber eben Gedanken... und ja, vielleicht sollte ich da wirklich mal direkt nachfragen...
Hallo, geh doch ers teinmal den einfachen Weg.Telefoniere mit dem zuständigen Versorgungsamt und fordere einen Antrag auf Schwerbehinderung an. Den füllst Du so gut Du kannst aus (Merkblatt zur Hilfe liegt bei ) und schickst ihn wieder zurück. Von dort aus bekommen Deine behandelnden Ärzte dann Unterlagen , die von ihnen ausgefüllt und zurück geschickt werden. Danach wird erst einmal entschieden, ob - und falls ja in welcher Höhe Dir ein GdB (Grad der Behinderung) zusteht. Bist Du mit der Entscheidung nicht einverstanden, legst Du Widerspruch ein und kannst dabei darauf hinweisen, das Du Dich gerne einer gutachtlichen Untersuchung unterziehen würdest. Falls Du dann wirlich zum Gutachter bestellt wirst, bekommst Du auch mitgeteilt, wie es mit den Fahrtkosten aussieht. Viel Erfolg!
ich glaube kaum, das Du vor der ersten Entscheidung irgendwo erscheinen musst. Davon habe jedenfalls nie gehört - und ich kenne viele Menschen, die diesen Antrag gestellt haben. Aber wie gesagt, lass alles auf Dich zu kommen und falls Du wirklich irgendwo erscheinen musst, wird bei der Einladung die Fahrtkostenfrage geklärt.
Was nutzt die Aussage " das Sie unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. " in einem Buch wenn man alles per Telefon oder auf dem Postweg abwickeln kann.
Das Versorgungsamt prüft sehr genau und verlässt sich nicht nur auf ein Attest das der/die Patient (in) eventuell mitbringen möchte. Die fordern sich schon selbständig alle Arztberichte sämtlicher an der Behandlung beteiligten Fachärzte und vom Hausarzt an die sie benötigen.
Einen Termin beim Leistungserbringer halte ich für ebenso unwahrscheinlich, wenn dann vielleicht zu einem Termin zu einem Vertrauensarzt der vom Amt gewählt und zum Zwecke eines Diagnosebestätigung zugezogen wird.
Alles kann man eben nicht per Telefon/auf dem Postweg abwickeln... soweit ich weiß, wird man manchmal auch zum persönlichen Gespräch eingeladen, und dieser Einladung muss man dann auch folgen (Mitwirkungspflicht)...
Das mit dem Attest wäre dann ja nur als Beweis, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann (das muss man laut dem Buch ja beweisen)...
Der Vertrauensarzt wäre dann ja der Gutachter, und die Fahrtkosten werden dann ja sowieso übernommen, wenn ich das richtig verstanden habe...
Den Antrag hab ich schon aus dem Internet, genau so wie die Merkblätter... abgeschickt ist er auch schon...
Danke trotzdem :)
Wenn ich weniger als 50 kriege, lege ich auf jeden Fall Einspruch ein...