Bahnticket Kunden in Rechnung stellen, MwSt-Satz?

2 Antworten

Wie immer kommt es darauf an, wer mit wem welchen Vertrag geschlossen hat:

  1. Bahn/Taxi mit Kunde: Rechnung der Bahn/Taxi muss an Kunden gehen, du hast damit nichts zu tun
  2. Bahn/Taxi mit dir: Hat nichts mit deiner Ausgangsrechnung zu tun, ebensowenig wie die anteilige Grundsteuer oder die anteiligen Arbeitslöhne für die Leistung. Was du in Rechnung stellt ist Honorar und da dürftest du wohl besser wissen, welcher USt-Tarif in Rechnung zustellen ist.

Du erbringst ja sicherlich nicht eine Leistung "Bahnfahren + Taxifahren" an deinen Kunden, oder?

Tut mir leid, so ganz klar ist es mir immer noch nicht - kenne das von zahlreichen Kolleginnen, dass sie auf Anweisung ihres Steuerberaters immer die Bahntickets mit auf ihre Rechnung schreiben.
Tickets/Taxiquittungen gehen dann mit der Rechnung ebenfalls an den Kunden.
Verstehe ich das dann richtig, dass du meinst, es fallen für die Fahrtkosten die tatsächlich entstandenen 7% MwSt für den Kunden an? Also sollte ich auf die Fahrtkosten keine 19% ausweisen, sondern 7%?

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@hinkypunk
 Also sollte ich auf die Fahrtkosten keine 19% ausweisen, sondern 7%?

Beförderst du denn deinen Kunden?

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Deine Rechnung:

Honorar netto 1.000,-€

plus Fahrtkosten brutto 107,-€

Summe netto 1.107-€

Zzgl. MwSt 19% =210,33

Rechnungsbetrag brutto 1.317,33

Deine Buchhaltung: Betriebsausgabe netto 100,-€, Vorsteuer 7,-€

Betriebseinnahme netto 1.107,-€, MwSt 210,33