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Hat der Vermieter Schadensersatzanspruch (Recht auf Kostenerstattung) bei durch den Mieter verschuldeten Notdiensteinsatz?

Hallo zusammen,

ich hatte kürzlich schon mal eine Frage gestellt, in der dieses Thema „Schadensersatzanspruch“ kurz angeschnitten aber nicht konkret beantwortet wurde. Aus diesem Grund erkläre ich mit einer neuen Frage nochmal kurz den Sachverhalt, damit es besser verständlich ist:

Seit 2021 bin ich Vermieter eines Einfamilienhauses. Die Mieter wohnen seit ca. 3 Jahren dort. Anfang letzten Jahres hat der Heizungsinstallateur eine Wartung der Anlage durchgeführt, bei der die Firma einen Aufschlag berechnete, weil sie den Heizungsraum erstmal vor lauter rum liegender Wäsche frei räumen musste um an den Heizungskessel zu gelangen, aber hauptsächlich, weil eine extreme Verschmutzung der Anlage durch Staub/Flusen wegen der vielen rumliegenden Wäsche festgestellt wurde und der Kessel/Brenner deshalb mit zusätzlichen Zusatzaufwand gesäubert werden musste.

Der Notdiensteinsatz, 10 Monate nach der Kesselreinigung, war aus denselben Gründen zurück zu führen. Weg zum Kessel frei räumen + Kessel wegen starker Verschmutzung durch Staub und Flusen reinigen. Aufgrund der extremen Staub-Verschmutzung in der Anlage kam es eines Abends zu Verpuffungen, die dem Mieter Angst machte und der Notdienst kommen musste um wieder eine Reinigung durchzuführen. Der Installateur kommt schon seit 15 Jahren regelmäßig in das Haus. Aber diese Verunreinigung hat es zuvor noch nie gegeben.

Müssen die Mieter in dem Fall den Notdienst-Einsatz bezahlen? Nach einigen Rückfragen habe ich erfahren, dass weder der Vorbesitzer, noch seine ihm nachfolgenden Mieter in dem Haus Probleme mit extremen Verschmutzungen im Brenner/Heizungskessel hatten.

Kann ich einen Schadensersatz bzw. eine Kostenerstattung von den Mietern aufgrund unsorgfältigen Handelns beanspruchen? Die Rechnung an den Installateur habe ich selbstverständlich beglichen allerdings hätte ich die Rechnungssumme (Kessel-Reinigung im Notdienst) gerne von den Mietern ersetzt. Gibt es Mustervorlagen für Schadensersatzforderungen / Kostenerstattung des Vermieters? Oder habe ich in dem Fall als Vermieter keinen Anspruch auf die Erstattung der Notdienstkosten?

Vielen Dank für alle fachlichen Antworten im Voraus!!!!!

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Heizung kaputt. Monteur kann erst im Januar kommen. Wer zahlt die hohen zusätzlichen Stromkosten für Heizung im Notbetrieb?

Guten Abend,

unsere Heizung ist ausgefallen. Es ist eine hochmoderne Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie ist 3 Jahre alt.

Es ist schon der 2. Winter in dem sie ausfällt. Die Firma, von der wir die Heizung bezogen haben, wurde sofort über den Ausfall telefonisch informiert. Man sagte uns, ein Techniker könnte frühestens im Januar kommen und wir sollen die Heizung in den Notbetrieb versetzen.

Im Notbetrieb haben wir einen Stromverbrauch von ca 100kWh pro Tag!!! Wir hatten vorletzten Winter schon einmal einen Heizungsausfall. Da war die Heizung gerade mal 1 Jahr alt. Im Dezember wurde das Problem gemeldet, im Februar war der Heizungsmonteur da und tauschte eine defekte Platine. 3 Monate lief die Heizung im Notbetrieb. Wir hatten eine Stromnachzahlung von 3.000€.

Meine Frage ist: Wer zahlt jetzt die zusätzlichen extrem hohen Stromkosten für den Notbetrieb der Heizung?

Der Ausfall einer Heizung ist ja ein Notfall. Der Kundendienst der Heizungsfirma begründete aber den späten Termin im Januar mit den Worten „Wartungstermine“ hätten Vorrang. Und davon hätten sie momentan so viele, man könne nicht früher zu uns kommen. Wir haben aber noch Gewährleistung auf die Heizung.

Durch Corona, Kurzarbeit und Co haben wir extreme finanzielle Einbußen. Wir können uns eine erneute hohe Stromnachzahlung einfach nicht leisten. Wir sind gelinde gesagt bald pleite. Alle Rücklagen sind aufgebraucht.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

LG Susanne

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Kann mir bitte jemand helfen was soll ich machen?

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ich hab extra den Namen usw raus genommen

Kostenerstattung
Werden die Fahrtkosten ersetzt oder nicht?

Hallo,

aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen; deswegen habe ich mir in der Bücherei das Buch "Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?" von Nikolaus Ertl und Horst Marburger ausgeliehen. Da steht:

Praxis-Tipp: Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie in einem solchen Fall (Anm.: Also wenn man zum zuständigen Leistungsträger muss) unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise im Einzelfall beweisen müssen, dass Sie - gegebenenfalls wegen Ihrer Behinderung - öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen konnten, sondern ein Taxi benutzen mussten.

Und:

§ 62 SGB I (also Paragraph 62 des Sozialgesetzbuches - 1. Buch) sieht vor, dass derjenige, der Sozialleistungen benatragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen muss, jedoch nur soweit es für die Entscheidung ünber die Leistung erforderlich ist. Wichtig: In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss hier nicht nachgewiesen werden.

Dazu hätte ich ein paar Fragen:

  1. Reicht als Beweis für einen Härtefall das Attest des Orthopäden, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren kann, sondern einen Sondertransport brauche, da ich im Bus nicht stehen kann (die hätte ich nämlich schon)?
  2. Wenn ich zum Leistungsträger muss, bekomme ich die Fahrtkosten nicht immer ersetzt. Wenn ich zum Gutachter muss aber schon. Habe ich das so richtig verstanden?
  3. Mal angenommen, ich müsste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Werden die Kosten für Bus-/Bahn-/Straßenbahn-/U-Bahn-Tickets bei der Fahrt zum Gutachter dann auch ersetzt oder gilt das nur für das Benzingeld?

Danke im Voraus.

LG, Bloodsuckerin

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