Rückerstattung Schulungskosten?
Ich habe 2020/21 eine vorbereitende Schulung für den Geschäftszweck meiner GmbH gemacht und diese privat gezahlt. Die eine Hälfte (2021) konnte ich dann über die Vorgesellschaft zur GmbH (Gründung 2022) steuerlich (privat; EkSt) geltend machen. Für die frühere Hälfte (2020) war damals leider der Zug zeitlich schon abgefahren.
Nun möchte ich die Schulungskosten nachträglich von der GmbH tragen lassen.
Ist das prinzipiell möglich?
Den Teil, den ich bereits steuerlich geltend gemacht habe, würde ich als Einnahmen versteuern, da ich ja damals eine Steuererstattung erhalten hatte.
Den bisher steuerlich nicht wirksamen Teil kann ich einfach so auszahlen, ohne ihn zu versteuern?