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behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale?

Ein schwerbehinderter Rentner hat Ausweis mit GdB 100. Weitere Merkmale hat der Schwerbehindertenausweis nicht. In der Steuerklärung werden wegen hoher Aufwendungen für Arzt usw. außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht, Das Steuerprogramm, mit dem die Steuer gemacht wird, rechnet zu diesen außergewöhnlichen Aufwendungen automatisch eine behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale von 900 € dazu, die sich nicht herausnehmen lässt. Das Finanzamt erkennt die außergewöhnlichen Aufwendungen für Arzt usw. an, berücksichtigt die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale bei den außergewöhnlichen Aufwendungen hingegen nicht.

 Für die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale benötigen nach § 33 EStG Schwerbehinderte mit einem GdB von 70 zusätzlich das Merkmal G. Nach meiner Auslegung von § 33 EStG benötigen Schwerbehinderte mit einem GdB von 80 dieses Merkmal G hingegen nicht. Um die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale geltend machen zu könn, müsste also ausreichen, wenn ein GdB von 80 festgestellt ist. Also müssten alle Schwerbehinderten mit einem GdB ab 80 (also auch mit einem GdB 100) ohne weitere Voraussetzungen automatisch Anspruch auf die behinderungsbedingte Fahrkostpauschale in Höhe von 900 € haben, ohne Nachweis dass behinderungsbedingte Fahrkosten überhaupt entstehen oder entstanden sind.

 Habe unendlich gegoogelt und kann diesbezüglich nichts finden. Was ist nun richtig?

 

Schwerbehindert

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