Sehr geehrte Damen und Herren,
zurzeit studiere ich und hätte eine Frage zu Stellen als studentische Hilfskraft und Werkstudent.
Zurzeit arbeite ich als studentische Hilfskraft mit 20 Stunden monatlich und als Werkstudent mit 48 Stunden monatlich. Nun habe ich eine Möglichkeit, mich zusätzlich bei einer weiteren Stelle als studentische Hilfskraft mit 60 Stunden monatlich zu bewerben.
Wie ich es verstanden habe, würde ich dadurch sowieso den Studentenstatus verlieren und somit mehr Sozialabgaben zahlen und eine Steuererklärung einreichen müssen. Das wäre aber nicht schlimm für mich.
Jedoch wollte ich nachfragen, ob das erlaubt ist, mit 80 Stunden als studentische Hilfskraft an der Universität zu gelten und nebenbei noch 48 Stunden an einer anderen Stelle als Werkstudent zu arbeiten?
Wenn ich weiß, dass ich (falls ich die Stelle mit 60 Stunden im Monat bekomme) den Studentenstatus verliere, darf ich den Vertrag für diese Stelle, falls ich dort angenommen werde, überhaupt erst unterschreiben?
Manchmal verwirrt das mich, weil ich nicht weiß, ob ich als "studentische Hilfskraft" arbeiten und einen solchen Vertrag unterschreiben darf, wenn ich weiß, dass ich mit dem Unterschreiben des Vertrages rechtlich nicht mehr als "Student" sondern als normaler "Arbeitnehmer" gelten werde. Weil wenn ich nicht mehr als "Student" zähle, darf ich dann als "studentische Hilfskraft" arbeiten? Obwohl ich ja an der Universität eingeschrieben bleibe und weiter studiere. Aber gilt das dann als Täuschung?
Falls das möglich ist, mit 20 + 60 Stunden als studentische Hilfskraft und den 48 Stunden als Werkstudent zu arbeiten, dürfte ich dann zusätzlich noch in der Zukunft eine Minijob-Stelle auf 450,00 € Basis annehmen, zum Beispiel mit 40 Stunden monatlich?
Ich entschuldige mich, falls die Fragen verwirrend klingen, doch hoffe sehr, sie sind noch verständlich.
Für eine mögliche Antwort wäre ich wirklich sehr, sehr dankbar.
Viele lieben Grüße.