Verbesserungsvorschläge zum Anschreiben eines Schülerpraktikums?

Hey liebe Community,

Der folgende Text ist mein Anschreiben für ein Praktikum bei einem Hausartzt, er hat mir das Praktikum vor einiger Zeit angeboten. Da ich mir nicht ganz sicher bin ob das Anschreiben gut ist, würde ich mich sehr über Verbesserungsvorschläge freuen.

Danke im Vorraus!

(Ich besuche die 9.Klasse eines Gymnasiums)

Sehr geehrter Herr Dr. XY,

Nach Ihrem Angebot, mich auf ein Praktikum bei Ihnen bewerben zu können, würde ich das gerne mit diesem Schreiben tun. Der vorgegebene Zeitraum von meiner Schule wäre vom 20.09.2021 bis 01.10.2021.

Zurzeit besuche ich die 9. Klasse des XY Gymnasiums zu X, um voraussichtlich 2025 mein Abitur zu absolvieren.

Ich würde mein Schülerpraktikum sehr gerne bei Ihnen absolvieren, da ich gerne Menschen bei ihrer Genesung unterstützen und mit einem Praktikum den Praxisalltag kennenlernen möchte. Ich denke gerade nach der globalen Pandemie ist es noch einmal deutlich geworden wie wichtig Ärzte, Schwestern und Pfleger sind, und wie viele leben sie gerettet haben und immer noch retten, wobei ich in meiner Zukunft beitragen möchte. Außerdem strebe ich später eine berufliche Laufbahn im medizinischen Bereich an. Ich bin außerdem im Zeitraum des Praktikums voll gegen SARS-CoV-2 geimpft.              

Ich würde mich sehr freuen wenn ich mein Praktikum bei Ihnen absolvieren könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Emma Maria

Arzt, Bewerbung, Deutsch, Medizin, Schule, Praktikum
Werden die Fahrtkosten ersetzt oder nicht?

Hallo,

aufgrund meiner Wirbelsäulenversteifung (TH8 - L3), meiner Hyperkyphose von 34° und meinem Wirbelgleiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen; deswegen habe ich mir in der Bücherei das Buch "Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?" von Nikolaus Ertl und Horst Marburger ausgeliehen. Da steht:

Praxis-Tipp: Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie in einem solchen Fall (Anm.: Also wenn man zum zuständigen Leistungsträger muss) unter Umständen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen (Fahrtkosten) haben. Auch der Verdienstausfall wird in angemessenem Umfang erstattet. Allerdings erfolgt die Erstattung nur in einem Härtefall. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise im Einzelfall beweisen müssen, dass Sie - gegebenenfalls wegen Ihrer Behinderung - öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen konnten, sondern ein Taxi benutzen mussten.

Und:

§ 62 SGB I (also Paragraph 62 des Sozialgesetzbuches - 1. Buch) sieht vor, dass derjenige, der Sozialleistungen benatragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen muss, jedoch nur soweit es für die Entscheidung ünber die Leistung erforderlich ist. Wichtig: In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss hier nicht nachgewiesen werden.

Dazu hätte ich ein paar Fragen:

  1. Reicht als Beweis für einen Härtefall das Attest des Orthopäden, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren kann, sondern einen Sondertransport brauche, da ich im Bus nicht stehen kann (die hätte ich nämlich schon)?
  2. Wenn ich zum Leistungsträger muss, bekomme ich die Fahrtkosten nicht immer ersetzt. Wenn ich zum Gutachter muss aber schon. Habe ich das so richtig verstanden?
  3. Mal angenommen, ich müsste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Werden die Kosten für Bus-/Bahn-/Straßenbahn-/U-Bahn-Tickets bei der Fahrt zum Gutachter dann auch ersetzt oder gilt das nur für das Benzingeld?

Danke im Voraus.

LG, Bloodsuckerin

Geld, Arzt, Erstattung, kostenübernahme, Schwerbehindert, schwerbehinderung, Fahrtkosten, Kostenerstattung, Sozialamt

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