Wer ist Eigentümer, wenn ein gestohlenes Kfz wieder auftaucht?

2 Antworten

Taucht das Auto innerhalb eines Monats nach der Schadensmeldung wieder auf, erhält der Versicherte sein Fahrzeug in der Regel zurück.

Bleibt das Auto verschwunden, zahlt die Versicherung nach Monatsfrist den Wiederbeschaffungswert, also das Geld, das der Kunde benötigt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können.

Aus: http://www.ndr.de/regional/autodiebstahl109.html

PS. Auch die Huk sagt, dass die Versicherung automatisch Eigentümerin des Pkw wird, wenn das Diebstahlauto nicht innerhalb eines Monats wieder beim Kunden steht. Taucht das Auto später wieder auf, verkauft die Versicherung es weiter – allerdings nur an Händler, nicht an Privatleute.

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Ist das bei einem in der Hausratversicherung mitversicherten Fahrrad auch so?

Uns ist gestern ein 12 Jahre altes aber damals 1.200 € teures Fahrrad gestohlen worden.

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@Rat2010

ein 12 Jahre altes

Dabei wird wohl kein hoher Zeitwert mehr herausspringen und wenn das Rad wieder auftaucht, wird die Versicherung es bestimmt nicht zum Verkauf vereinnahmen, sondern Dir ein Geschenk machen ;-)

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@Primus

Es ist eine Neuwertversicherung. Jedenfalls wurde bei den 2010 und 2012 geklauten der Neuwert gezahlt.

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Vier Wochen nach Schadensregulierung ist das Eigentum auf den Versicherer übergegangen, der es verwerten darf.

Das kann man nun in den Versicherungsbedingungen leicht selbst nachlesen :-)

G imager761

Vier Wochen nach Schadensregulierung ist das Eigentum auf den Versicherer übergegangen,

Woher hast Du das denn? Das ist, um Deine Standardformulierung zu nutzen, absoluter Quatsch!

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