Arbeitslaptop und Firmenschlüssel aus Firmenwagen gestohlen - wer bzw welche Versicherung zahlt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde hier den Kollegen klar widersprechen. Ich kann aus der Schilderung des FS keine Hinweise auf grobe Fahrlässigkeit erkennen. Für grobe Fahrlässigkeit hättte das Auto z. B. offen stehen oder in einer als gefährlich bekannten Gegend stehen müssen.

Laptop und Schlüssel nachts in einem verschlossenen Auto in einer normalen Wohngegend zurückzulassen wird in der Regel als mittlere Fahrlässigkeit eingestuft. Dementsprechend wäre der Schaden auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen. Die Quote wäre nach dem Grad der Fahrlässigkeit und der Höhe der Gefahr auszurichten.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Danke für die Info, so wird es auch auf https://www.stc-makler.de/arbeitslaptop/ eingeschätzt. Vermutlich muss man sich auf lange Diskussionen mit der Versicherung einstellen.

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@Emil12

Zuallererst sollte der Arbeitgeber einmal klären, inwieweit dessen versicherungen möglicherweise schon den gesamten Schaden übernehmen.

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@Answer123

Danke, vollkommen richtig. Nach kurzer Absprache mit dem Arbeitgeber, war dieser sich auch nicht sicher und hat mich schon nach meinen Versicherungen befragt. Jetzt kann ich ins nächste Gespräch mit ein paar mehr Gedanken und Informationen.

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Das ist m. M. n. ein grob fahrlässiges Verhalten.

Ich denke mal, wenn Du keinen großzügigen Arbeitgeber hast, dass Du dafür haftest.

Rein vorsorglich würde ich das schon einmal Deiner privaten Haftpflichtversicherung melden.

Hoffentlich hast Du auch Schlüssel vom AG mit eingeschlossen!

Ja Schlüsselverlust vom Arbeitgeber ist in meiner Haftpflicht mit eingeschlossen

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@Emil12

Zu prüfen ist natürlich auch, ob der AG selbst für solche Fälle vorgesorgt hat und dieses Risiko evtl. über die Firma versichert hat.

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Übernacht und es lag eine Jacke darüber? Sicherlich grob Fahrlässig.

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@detlef32

Hast du da eine aktiuelle Rechtsprechung zu? Meine Quellen widersprechen dem klar. Mehr als mittlere Fahrlässigkeit kann ich bei einem verschlossenen Auto nicht erkennen.

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Auf keinen Fall die Kasko-Versicherung, denn du hast keine Sachen im Auto liegen zu lassen. Die Kasko übernimmt nur Schäden, wenn fest verbaute Teile gestohlen werden.

Bestenfalls zahlt deine Hausratversicherung. Da musst du aber in die Vertragsbedingungen schauen.

Ich gehe aber stark davon aus, dass du das selber bezahlen musst.

Hausrat wohl eher nicht!

Ich verstehe das so, dass das ein Laptop vom AG war.

Dann wohl eher, wenn überhaupt, die priv. Haftpflicht!

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@Alarm67

Ja Laptop ist vom Arbeitgeber

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@Alarm67

Bei mir sind Gegenstände, die im PKW liegen, durch die Hausratversicherung abgedeckt, egal wem die gehören. Jedoch muss das Auto dafür in der Nacht in meiner verschlossenen Garage stehen.

Die private Haftpflicht kommt wegen grober Fahrlässigkeit eher nicht auf.

Vielleicht ist der AG ja gnädig 😀

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@vor10tagen

Danke für die schnellen Antworten. Auto stand an der Straße, aber ist das tatsächlich grobe Fahrlässigkeit?

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@Emil12

Das ist es. Meine Tochter hat schon in der Fahrschule gelernt, dass man niemals Gegenstände im Auto liegen lassen darf.

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@Emil12

Meines Erachtens nicht ohne weiteres. Das ist m. E. so auch nicht von der Rechtsprechung gedeckt.

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@vor10tagen

Nicht zwangsläufig alles was man in der Schule gelernt hat und nicht immer beachtet ist zwangsläufig grob fahrlässig. Was natürlich nichts dran ändert, dass es grob dumm ist :(

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@Answer123

Ja, die Lage an Quellen im Internet ist da auch nicht ganz eindeutig, unter https://www.stc-makler.de/arbeitslaptop/ wird zum Beispiel von Mittlere Fahrlässigkeit gesprochen. Aber da kann man sich vermutlich auf lange Diskussionen mit der Versicherung einstellen.

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@vor10tagen
Die private Haftpflicht kommt wegen grober Fahrlässigkeit eher nicht auf.

Grobe Fahrlässigkeit unterliegt der Haftpflichtdeckung. Nur Vorsatz ist ausgeschlossen.

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