Welche Vorteile hat es Beamter zu sein?

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Vorteile: Wenn er keine silbernen Löffel klaut ist der Beamte unkündbar, daher sehr sichere Stelle. Manchmal auch Vergünstigungen bei Versicherungen, es sei denn er ist Soldat oder Polizist, die zahlen ab und an auch mehr wegen der Gefährlichkeit des Jobs, Lebensversicherungen weigern sich sogar Soldaten zu versichern! Die Altersversorgung ist ganz ok, wurde aber auch schon gekürzt, leider gibts keine Möglichkeit der ergänzenden betrieblichen Vorsorge. Es werden seit Jahren Eigenbeträge der Beamten für die Versorgung von den mageren Lohnsteigerungen einbehalten, doch diese werden im normalen Haushalt ausgegeben, statt zweckmäßig angelegt. Beamte haben oft die 42-Stunden-Woche, können dagegen überhaupt nichts tun (das war eine Schnellidee vom Ministerpräsident, seit ca. 10 Jahren ist und bleibt das so), sie haben keine Standesvertretung, die etwas bewirkt, Gehalt und sonstige Leistungen werden ganz einseitig vom Arbeitgeber (Staat oder Kommune) festgelegt. Man kann jederzeit versetzt werden, Soldaten werden auch ohne großes Federlesen nach Afghanistan oder in der Irak geschickt. Nicht vergessen: Wärter im Gefängnis, Polizisten oder Soldaten leben auch recht gefährlich. Fehlts an Geld (was meist so ist) gibts jahrelange Nullrunden. Und - sie dienen vielen für Witzvorlagen und haben einen sehr schlechten Ruf in der Öffentlichkeit, ganz egal wie bürgerfreundlich oder fleißig sie auch in ihrem Job sein mögen. Die automatische Beförderung die wfwbinder anspricht, kommt ca. alle 4 Jahre und macht in den normalen Lohngruppen netto ca. 30 Euro aus, schon eine wahnsinnige Gehaltssteigerung. Beförderungen gibts kaum, bzw. es ist lustig, diese Beförderungswartezeiten werden Jahr für Jahr nach oben verschoben, es dauert immer mehr Jahre bis man befördert wird, auf meine erste habe ich fast 10 Jahre gewartet. Vielleicht eine etwas sarkastische Darstellung vom Beamten, aber so empfinde ich meinen Beamtenstatus seit vielen Jahren.

Das ist zu Recht die hilfreichste Antwort und keineswegs eine sarkastische Darstellung, sondern eine Abbildung der tatsächlichen Verhältnisse.

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Ich denke dass diese von einem Beamten verfasste Antwort zwar einen ersten subjektiven und groben Einblick in das Themenfeld bietet, aber noch einiger Ergänzungen bedarf. Unten habe ich versucht in einer Antwort die insbesondere finanziellen Unterschiede und Alimentationsleistungen noch etwas detaillierter aufzuarbeiten und darzustellen, um es interessierten Lesern zu ermöglichen sich ein noch umfassenderes Bild von den Unterschieden zwischen Beamten und normalen Arbeitnehmern zu machen. Meiner Meinung nach besteht auf diesem Gebiet dringend Aufklärungsbedarf, da beide Seiten - Beamte wie Arbeitnehmer - viel zu wenig über die Gegebenheiten im jeweils anderen "Lager" Bescheid wissen. Bildet Euch selbst eine Meinung!

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Hier die wichtigsten finanziellen Unterschiede zwischen Beamten und normalen Arbeitnehmern in Kürze:

1) Arbeitsplatzsicherheit: Beamte sind unkündbar, können nicht arbeitslos werden. Ein Punkt, der in heutiger Zeit nicht zu unterschätzen ist!

2) Weniger Brutto – mehr Netto: Beamte zahlen keine Abgaben zur Sozialversicherung. Das Bruttogehalt ist daher zwar niedriger als bei normalen Arbeitnehmern (AN), netto bleibt Beamten dennoch oft deutlich mehr als AN. Das geringere Bruttogehalt bringt außerdem Vorteile bei Besteuerung (Steuerprogression) oder Riester-Rente (weniger Sparleistung für volle Förderung erforderlich)

3) Zuschläge und Zulagen: Zur Besoldung bekommen Beamte Zuschläge - z. B. wenn sie verheiratet sind, Kinder haben,...- sowie Zulagen, beispielsweise eine allgemeine Stellenzulage.

4) Private Krankenversicherung zum Sondertarif: Beamte können sich aufgrund von Zuschüssen des Staates sehr günstig privat versichern da Krankheitskosten zu 50-80% als sog. „Beihilfe“ vom Steuerzahler getragen werden. Der Beamte muss nur das Restrisiko von 20-50% privat versichern.

5) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Die Bezüge von Beamten laufen in voller Höhe und unbegrenzt weiter. Bei AN werden die Bezüge 6 Wochen vom Arbeitgeber weitergezahlt, anschließend wird durch die Krankenkassen Krankengeld gezahlt. Dieses beträgt aber nur noch 70% des letzten Verdienstes, max. aber 70% der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 45.900 EUR (2012). Es wird max. für 78 Wo bezahlt.

6) Berufs-, Erwerbs- und Dienstunfähigkeit: auch hier ist die Versorgung für Beamte deutlich besser als die für normale Arbeitnehmer. Bei nicht berufsbedingten Unfällen und Krankheiten gibt es für AN seit dem 01.01.2001 nur noch die an strenge Bedingungen geknüpfte Erwerbsminderungsrente, sie sollten daher eine private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) abschließen. Für Beamte ist eine BUZ nicht so dringend erforderlich, da auch hier der Staat für sie sorgt. Bei Wiedereintritt nach einer schweren Krankheit gibt es für Beamte dann zeitlich begrenzt die vollen Bezüge bei verminderter Arbeitszeit (sog. Rekonvaleszenz). Auch dies ist bei AN in der Regel nicht so.

7) Hohe Pensionen im Alter: zum Vergleich: die Rente beträgt aktuell ca. 40% des letzten Gehaltes, durchschnittlich ca. 1.200 EUR. Ihre Höhe aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 67.200 EUR (2012) begrenzt. Pension: ca. 71% des letzten Gehaltes, durchschnittlich 2.700 EUR, Höhe unbegrenzt. Außerdem werden Studien- und Ausbildungszeiten von knapp 3 Jahren bei der Pension mit angerechnet, bei der Rente schon länger nicht mehr.

8) Weitere Unterschiede: Beamte bekommen ihr Gehalt schon am Anfang des Monats, Arbeitnehmer in der Regel erst am Ende Versicherungen (z. B. Kfz.-Versicherung) und Kredite sind für Beamte aufgrund ihrer guten Absicherung oft günstiger.

FAZIT: Leistungskürzungen für Arbeitnehmer zur Entlastung der Sozialkassen (Erhöhung von Beitragssätzen, Leistungskürzungen,...) wurden in der Vergangenheit meist nicht wirkungsgleich auf Beamte übertragen. Arbeitnehmern müssen sog. geldwerte Vorteile versteuern, Beamte bekommen o.g. Zusatzleistungen dagegen steuerfrei zusätzlich zur Besoldung. Bewertet man alle Alimentationsleistungen monetär, schlägt sie dem Nettogehalt zu und ermittelt auf dieser Basis dann das Bruttogehalt, das ein normaler AN für eine gleichwertige Versorgung verdienen müsste, so wird die gute Bezahlung der Beamten deutlich: das Bruttoeinkommen von Beamten würde dann etwa doppelt so hoch liegen wie es ihre nominale Bruttobesoldung auf den ersten Blick ausweist. Ein Beamter, der monatlich nominal brutto 3.500 EUR verdient , hat letztlich das selbe Gehalt wie ein Arbeitnehmer, der 7.000 EUR pro Monat erhält und sich eine beamtenähnliche Absicherung leistet. Die überwiegende Mehrheit der Beamten zählt damit zu den Besser- bzw. sogar Topverdienern in Deutschland - auch wenn dies vielen Beamten vermutlich nicht bewusst ist.

@Ferry81: ich weiss nicht woher Du Deine Informationen bezogen hast, aber einiges davon erscheint mir fragwürdig.

Zu 3.) "allgemeine Stellenzulage." = zwischenzeitlich mitnichten eine Zulage, sondern ein ganz normaler Gehaltsbestandteil. Die allermeisten der sogen. "Zulagen" als Vorteil darzustellen, ist auf Bildzeitungsniveau. Das Grundgehalt eines Beamten im mittleren Dienst ist überwiegend unter 1.000,00 Euro. Ohne diese "Zulagen" wäre die Auszahlung ./. KV bei nicht wenigen so niedrig, dass der Staat wiederum zuschiessen müsste.

Zu 4.) 50% Beihilfe entspricht dem AG-Anteil KV. Wobei die Beihilfezahlungen je nach BL z. Teil schlechter sind, als die Zahlungen der GKV. Du vergisst zu erwähnen, dass Beamte z. B. bei Zahnbehandlungen bis zum Bescheid der Beihilfe nicht wissen, wie hoch ihr Eigenanteil tatsächlich ausfallen wird. Dieser Bescheid dauert öfter mal monatelang, zwischenzeitlich musste der Beamte jedoch selbstverständlich in Vorleistung gehen.

5.) Lohnfortzahlung besteht nicht unbegrenzt - so wie Du es darstellst.

7.)Eine Pension "durchschnittlich 2.700 EUR"!! Bei dieser Aussage kann ich nur den Kopf schütteln. Das gros der Beamten ist im sogen. mittleren Dienst angesiedelt und hat selbst am Ende der Laufbahn noch nichtmal 2.700,00 brutto vor der Pensionierung - und davon geht dann noch die KV ab.

8.) Ob das Gehalt am Anfang, Mitte oder Ende des Monats kommt - dieser "Vorteil" hat sich mit dem 2. Monat des Gehaltsbezugs ausgeglichen.

Es ist mir ein Rätsel, welcher Art "geldwerter Vorteile" es sein könnten, welche Beamte nicht versteuern müssen. Zu den angeführten "Vorteilen der "Erhöhung von Beitragssätzen, Leistungskürzungen" kann ich Dir mitteilen, dass Du Äpfel mit Birnen vergleichst. Die "Beitragssätze" der PKV meinst Du, steigen für Beamte nicht? Ein Scherz, oder? Die AL-Versicherung kannst Du nicht meinen, die Begründung dazu hast Du selber in Punkt 1.) aufgeführt. Bez. der "Leistungskürzungen" siehe meinen Einwand zur Beihilfe oder mach Dich selber kundig.

Nicht zu vergessen, dass die vermeintlichen "Besser- bzw. sogar Topverdiener" sich die Situation nicht ausgesucht haben. Der Staat ist es, der keinen AG-Anteil zahlen mag und nur im Leistungsfall einspringt. Jeder AG würde dieses System bevorzugen, wenn er denn die Wahl hätte. Dass genau auch dieser Staat keine Rücklagen für zu erwartende Pensionsansprüche bildete, lastet die Allgemeinheit nun auch "den Beamten" an.

Es hätte nur noch der Hinweis gefehlt, dass Beamte keine Steuern zahlen ;-) Doch tun sie, und zwar mit Berechnung durch die Besondere Lohnsteuertabelle. Es gibt auch keinen Rabattfreibetrag.

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@FREDL2

@FREDL2: Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Gerne gehe ich auf Deine Kommentare ein.

Grundsätzlich entnehme ich Deinen Äußerungen, dass Du den meisten und insbesondere den wichtigsten Punkten prinzipiell zustimmst. Ich habe intensiv recherchiert, daher kann ich Dir versichern, dass meine Aussagen absolut fundiert sind.

Zum Thema Zulagen und Zuschläge: hier ist nur wichtig zu wissen, dass sie größtenteils (lassen wir die allg. Stellenzulage meinetwegen außen vor) zusätzlich zum Grundgehalt eines Beamten bezahlt werden und daher die wahre Höhe der Besoldung verschleiern. Nach einer Studie beträgt die Höhe der Zulagen durchschnittlich ca. 4% des Grundgehalts eines Beamten. Und im Falle z. B. des Kinderzuschlags bekommen Beamte diesen ja ZUSÄTZLICH zum „normalen“ Kindergeld... Darüber hinaus bitte bedenken, dass auch normale Arbeitnehmer wie Krankenschwestern oder Dachdecker bei Ihrer Arbeit sicherlich auch nicht unerheblichen körperlichen aber auch psychischen Risiken ausgesetzt sind, dafür aber definitiv keine Zulagen von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Zum Thema Gehaltsstruktur der Beamten: über 75% der Beamten sind in Besoldungsgruppe A9 oder höher eingruppiert und verdienen damit Stand 2012 ohne Zulagen mindestens ca. 2.300 EUR monatlich (niedrigste Besoldungsstufe in A9). Umgerechnet in das Gehalt eines „normalen“ Arbeitnehmers mit beamtenähnlicher Versorgung entspricht das OHNE Sonderzahlungen und Zulagen etwa 4.600 EUR monatlich bzw. 55.200 EUR (!) jährlich. Dabei ist zu bedenken, dass auf A9-Positionen in der Regel Sachbearbeiter sitzen, Bildungsvoraussetzung ist das Abitur und ein Vorbereitungsdienst. Ich würde sagen das ist ein ganz beachtliches Salär und in der freien Wirtschaft auf ähnlichen Positionen wohl nur schwer zu finden.

Zum Thema Beihilfe: Du kannst mir glauben, dass Beamte dank der Beihilfeleistungen des Staates – trotz der von Dir angeführten zu erbringenden finanziellen Vorleistungen und ggf. bestehenden Unsicherheiten bzgl. Erstattungen – definitiv deutlich besser und v. a. günstiger abgesichert sind als Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu Deiner Anmerkung: könntest Du in Erfahrung bringen wie lange die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Beamte besteht? In jedem Fall ist die Absicherung von Beamten – verglichen mit der beschriebenen Absicherung normaler Arbeitnehmer – deutlich besser. Ich denke dieser Punkt ist unstrittig...

Zum Thema Pensionen: Du hast Recht, es ist immer etwas problematisch mit Durchschnittswerten zu argumentieren, daher hier noch etwas detaillierter: 80% der Beamten bekommen eine Pension von mindestens 2.000 EUR monatlich, 20% davon erhalten sogar mehr als 3.000 EUR monatlich. Verglichen mit den ausgezahlten Renten sind dies paradiesische Zustände. Dazu kommt: Rentner müssen ihre Rente wie Beamte ihre Pension jetzt auch versteuern, weil ein Beamter eine Ungleichbehandlung darin sah, dass bei normalen Arbeitnehmern die Beiträge zur Rentenversicherung nicht versteuert wurden...und klagte. Dieser Argumentation schlossen sich die verbeamteten höchsten Richter an. Dass das Beamtenrecht mit all seinen Alimentationsleistungen mit dem Rentenrecht überhaupt nicht vergleichbar ist blieb dabei unberücksichtigt.

Zum Thema nicht zu versteuernde geldwerte Vorteile der Beamten: Hier nochmals die wichtigsten Vorteile auf einen Blick: Pensionsansprüche Absicherung gegen Arbeitslosigkeit eingesparte Steuern auf Sozialabgaben Absicherung gegen Berufsunfähigkeit Vorteile bzgl. Steuerprogression Wenn die Sozialversicherungsbeiträge steigen – und seit 1989 taten sie dies um ca. 2,5% auf über 20% - so geht dies zulasten der normalen Arbeitnehmer. Beamte sind dadurch nicht betroffen (=„kalte“ Einkommenserhöhung für Beamte). Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren immer weiter zurückgefahren, Lücken müssen Arbeitnehmer heute über private Zusatzversicherungen, die vom Nettogehalt abgehen, schließen. Beamten sind davon aufgrund ihres Sonderstatus und der Absicherung in der PKV nicht in diesem Maße betroffen. Bei der Berechnung der Rente werden außerdem seit einigen Jahren Nachhaltigkeitsfaktor und Riester-Faktor einbezogen, um die Rente zukunftsfähig zu machen und die Option zu haben die Renten weiter abzusenken. Beides wurde nicht in das Beamtenrecht übertragen, obwohl die Pensionen ohnehin schon viel höher sind. Des weiteren wurde für Arbeitnehmer die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit seit 2001 deutlich verschlechtert. Für Beamte hat sich dagegen fast nichts geändert. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Privilegien (Sterbegeld, Anrechnung von Ausbildungszeiten,...) Ist das gerecht? Und ist das normalen Arbeitnehmern in heutiger Zeit zu vermitteln?

Mal ganz ehrlich, FREDL2: warst Du Dir als Beamtin all dieser Privilegien bewusst? Ich denke einfach, dass sich unser Staat eine solche Beamtenversorgung heute schlichtweg nicht mehr leisten kann, daher müssen hier dringend Anpassungen vorgenommen werden...

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Praktisch unkündbar, Gehalt wird im Voraus bezogen, sichere Altersversorgung, meist alle paar Jahre eine automatische Befördung.

Eben hohe Sicherheit im Leben.

Ich bin auch Beamter und zahle Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das ein Beamter nicht in die Sozialversicherung einzahlt ergibt sich daraus, dass der Beamte von seinem Dienstherrn (=Arbeitgeber) alimentiert wird, was wiederum bedeutet das zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn ein besonderes Verhältnis herrscht. Die Konsequenz ist, dass der Beamte vom Solidarsystem losgelöst ist. Das ist auch so gewollt, wegen der daraus resultierenden Treue zum Dienstherrn (Korruption).

Die private Krankenversicherung bietet nur den Vorteil schnellere Termine bei Untersuchungen zu erhalten. Das ist aber keine Unsitte des Beamtentums, sondern ein Problem der gesetzlichen Krankenversicherung. Die zahlen nämlich lediglich Pauschalen an die Ärzteschaft und das auch nur nach! der Quartalsabrechnung. Der Arzt tritt quasi in Vorleistung. Wenn ich nun zum Arzt gehe, hat dieser natürlich ein Interesse mich als Kunden zu erhalten. Dieser Arzt schickt mir eine Woche nach dem Besuch in der Praxis eine Privatrechnung, die ich i. d. R. innerhalb 14 Tag zu überweisen habe. Jetzt trete ich nämlich in Vorleistung, weil ich 50% der Rechnung von meiner PKV erhalte und 50% von der Beihilfestelle. Nur die Beihilfestelle richtet sich nicht nach dem Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung. Resultat ist, dass ich im Jahr viele viele EUROS aus eigener Tasche hinzusteuern darf. Ich war auch mal gesetzlich versichert und sehne mich nach diesem unkomplizierten Abrechnungsverfahren zurück.

Zu meinen "regelmäßigen" Beförderungen ist zu sagen, dass sie leider nicht regelmäßig stattfinden. Ein Beamter hat keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung. Und zu Zeiten knapper Kassen, gibt es auch keine Beförderungen. Richtig in diesem Zusammenhang ist, dass ich regelmäßig in die nächsthöhere Dienstalterstufe aufsteige. (zuerst alle 3 Jahre, dann alle 4 Jahre und zum Schluss alle 5 Jahre, bis zum Höchstalter von 53 Jahren) Dies macht im besten Fall alle 3 Jahre eine Gehaltserhöhung von 50 EURO. Das sind ca. 1 % pro Jahr. Wenn ich die Inflationsrate der letzten Jahre betrachte, kann man dann wohl nicht einmal mehr von Inflationsausgleich sprechen. Zusätzlich steigen auch die Lebenshaltungskosten eines Beamten.

Der einzige Vorteil ist tatsächlich der Umstand, dass ein Beamter nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aus dem Dienstverhältnis entfernt werden kann. Da helfen auch keine 3 Abmahnungen wie einer hier geschrieben hat. Abmahnungen sieht das LBG oder das BRRG nicht vor. Es gibt nur das Disziplinarverfahren. Aber da gibt es sehr viele Möglichkeiten einen Beamten zu maßregeln, so dass eine Entlassung äusserst selten vorkommt.

Zuletzt nur noch ein klitzekleiner Nachteil: Beamte haben keine Arbeitnehmervertretung. D. h., wenn der Landtag beschließt meine Arbeitszeit auf 50 Wochenstunden zu erhöhen, dann habe ich keinen der mit mir auf die Straße geht um zu streiken. Ich darf lediglich nach dem Dienst streiken. Aber da ist die Regierung ja auch schon im Feierabend. Sind ja schließlich auch nur Beamte.