Kommt man beim Festgeld der Postbank gegen Zahlung von Strafzinsen früher an sein Geld?
Ich sitz gerade mit meinem Cousin beim Kaffee und er hat mir erzählt, dass er gerne vor Ablauf des abgemachten Anlagezeitraums an sein Festgeld bei der Postbank dran kommen würde. Ich habe eigentlich gedacht, dass die Bank das in jedem Fall verweigern kann. Aber er meint mal gehört zu haben, dass das gegen die Zahlung von Strafzinsen durchaus möglich sei. Wisst ihr, wie da die Rechtslage ist? Wäre nett wenn ihr helfen könntet.
1 Antwort
"Jein!"
Die Postbank schreibt in ihren besonderen Bedingungen für Festgeldanlagen "Kapital plus direkt":
"5 Eine Kündigung von Kapitaleinlagen während einer vereinbarten Festzinszeit ist nicht zulässig, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.".
Leider findet sich in diesen besonderen Bedingungen weder die Beschreibung des wichtigen Grundes noch der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die nicht einmal erwähnt wird. Also, nicht sehr transparent.