Kaution in Höhe von 2000 Euro wenn Monatsmiete 250 Euro beträgt?

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Unzulässig

Die Höhe der Kaution ist grundsätzlich frei verhandelbar. Sie darf aber das Dreifache des auf einen Monat entfallenden Mietzinses nicht übersteigen, § 551 BGB. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Betriebskosten gesondert zu zahlen sind, so ist dies der Betrag der dreifachen Nettokaltmiete (= Miete ohne Kosten für kalte und warme Betriebskosten).

Aber: Leistet der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht, kann dies zur fristlosen Kündigung wegen nachhaltiger Pflichtverletzung des Mietvertrages führen.

Tipp: auch wenn die Miete scheinbar sehr günstig ist, vorsicht vor Abschluß eines Mietvertrages.

Der Vermieter will mit der hohen Kaution die Spreu vom Weizen trennen und nur am Mieter vermieten, die auch zahlen können bzw. wollen. Bei Kaution von 2-3 Monatsmieten legt er zu, falls er die Mieter rausklagen muss. Mit einer solchen Höhe hält man sich Leute vom Hals, die kein Geld haben.