Eidesstattliche Erklärung wegen Kinderbetreuung?

2 Antworten

Da kann man ja wirklich nur raten, worum es geht. Du hast es nicht verstanden und solltest Deinen Arbeitgeber nochmal fragen.

Außerdem ändern sich die ganzen Regelungen ja ständig. Beispielsweise wird die Notbetreuung in vielen Bundesländern gerade erweitert. Es kann also sein, dass Dein Kind letzte Woche noch abgelehnt wurde, aber ab nächster Woche doch betreut wird, weil Du z.B. alleinerziehend bist oder eine Problemfamilie.

Da ich mich hier ja manchmal gerne am Rätselraten beteilige, könnte es sein, dass Dein Arbeitgeber wegen fehlender Kinderbetreuung Lohnersatzleistungen zahlen würde und diese erstattet bekäme. Dafür bräuchte er evtl. diese Erklärung Deinerseits.

Bevor ich persönlich nun eine Erklärung an Eides statt abgeben würde, würde ich eher die Kita um schriftliche Bestätigung bitten. Und mit dem Arbeitgeber sprechen. Und ständig nachfragen bzw. Die Kita um Benachrichtigung bitten.

Siehe hier im link unter dem Stichwort "Wenn gar nichts mehr geht, Lohnersatz bei Kinderbetreuung"

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://frauen.verdi.de/service/%2B%2Bco%2B%2Bf88b7318-6fdf-11ea-bb50-001a4a160100&ved=2ahUKEwiStuy18pLpAhVD66QKHSToBfUQFjACegQIAhAB&usg=AOvVaw1lPTUlhch0-s3srb8d9U2n

Für wen und wofür sollst du die Eidesstattliche Versicherung schreiben?

Aus deinem unverständlichen Geschreibsel kann ich das leider nicht entnehmen.

An mein Arbeitgeber

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@Julia27

Und was soll drinnen stehen, was sollst du da an Eides statt versichern? Du machst es einem nicht leicht, wenn man dir alles aus der Nasen ziehen muss.

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@Wassonst

Das ich wegen der Betreuung meines Kindes zu Hause bleiben muss weil kein anderer es kann auch nicht die Kita.

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@Julia27

"Hiermit versichere ich, dass ich auf Grund der Kita-/Schul-/Hortschließungen mein Kind nur selbst betreuen kann, da ich alleinerziehend(?) bin und die Notbetreuung durch Kita/Schule/Hort abgelehnt wurde. Das Ablehnungsschreiben habe ich beigefügt."

So in etwa. Kurzarbeitergeld kommt dann aber nicht in Frage, wenn du die Arbeitsleistung gar nicht erbringen kannst.

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