Umtausch auch ohne Kassenbon, wenn man Zeugen hat?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, da hat der Kollege Recht. Auch die Abrechnung von EC / Kreditkarte wäre ein Nachweis des Kaufes.

Umtausch in Folge eines Mangels ginge so natürlich auch rein rechtlich ohne Kassenbon. der Nachweis, dass die Ware beim Verkäufer erworben wurde, ginge also auch über einen Zeugen.

Aber: auf einen Umtausch einer mangelfreien Ware hat man kein Anrecht. Dies wird aus Kulanz des Händler erfolgen. Er könnte z.B. auch einen Gutschein geben oder verlangen, dass du dir ein anderes teil im gleichen Wert aussuchst.

Diese Dinge sind im BGB festgelegt! Hier z.B. § 478

Ich tausche auch oft lustig ohne Kassenbon um. Die großen nationalen Firmen wie Tchibo und Co sind hier oft sehr kulant. Du kannst bei Tchibo in Hamburg z.B. einen Schirm kaufen und in einem Tchiboladen in Köln umtauschen. No Problem. Hab schon ohne Kassenbon Ware von Baumarkt A bei Baumarkt B umgetauscht. Aber man sollte es nicht mit der Kulanz auf die Spitze treiben...

Eine fehlerhafte Ware kann auch ohne Kassenbon reklamiert werden. Dazu genügt ein Zeuge, die Bank- oder Kreditkartenabbuchung.

ein reiner Umtausch ist sowieso reine Kulanz. Die kann ohne Beleg natürlich verweigert werden.