Tja, wenn man clever ist, dann macht man das so. Andernfalls hätte man Dir einen Brief schreiben müssen und der wäre 0,59 Cent teurer gewesen. Du musst nichts tun, ausser die Daten auf dem Kontoauszug sind falsch.
wie beurteilt Ihr das Buchhaltungssystem DATEV?
Teuer, aber gut. Mit anderen Worten, Du wirst viel anderes finden, aber nichts vergleichbares. Man kann auch am falschen Ende sparen.
Musst Du bei einem 30.000 Euro-Wagen 100,00 zuzahlen, versteuerst Du mtl. sowohl für 1%, als auch für 0,03% 200,00 Euro anstatt 300,00.
Vom Netto werden Dir dann jeweils diese Beträge + 100,00 Zuzahlung abgezogen. Die Zuzahlung muss bei den Abzügen ausgewiesen werden, ansonsten wird sie nicht als solche anerkannt.
In keinem Fall wird eine vorherige Bruttolohnkürzung als Zuzahlung angesehen. Hier läge Dein AG - falls so argumentiert wird - im Steuer- und Sozialversicherungsbetrugsbereich.
Weder einen Sozialversicherungsprüfer, noch den vom Finanzamt würden evtl. Bruttolohnkürzungen interessieren. Sie würden lediglich eine um 100,00/Monat zu niedrige KFZ-Versteuerung feststellen und nachversteuern, bzw. -verbeitragen.
Läuft das als geldwerter Vorteil?
Ja, ist es. Der gwV ist steuerfrei, vorausgesetzt Du hast am vorherigen Standort eine eigene Wohnung und behältst die auch bei.
Du bist auf Dienstreise und zwar die ganzen 6 Monate.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, der Sicherung und zur Erhaltung der Einnahmen (§ 9 I EStG).
Der erhöhte Fahrpreis passt in keine dieser Kategorien und dürfte sich finanziell sowieso in engen Grenzen gehalten haben - falls Du wirklich ein gültiges Monatsticket hattest. Mein Beförderer nimmt in solchen Fällen 5 Euro Verwaltungsgebühr, der Rest der Strafe wird erlassen. Natürlich nur dann, wenn man das Monatsticket nachträglich vorzeigen kann.
Die Aussage des Steuerprüfers ( ein Junger? Gewiss.) ist allerdings an den Haaren herbeigezogen.
Sowohl Deine Argumente, als auch die Sichtweise zu dieser Wohnung analog zu einer für dopp. Haushaltführung eines Arbeitnehmers angemieteten greifen.
Im Fall einer dopp. HHF kann ein AG für den AN eine Wohnung mieten, die Kosten steuerfrei übernehmen und dieselben als BA absetzen. Falls hier ein Betriebsprüfer käme und dies nach Tagen beschränken möchte, würde der von der Firma beauftragte Steuerberater sich möglicherweise einen ziemlich dicken Ast lachen.
Auch "andere Sachen" als Geld können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.
Einen Gutschein kannst Du nur bis max. 44,00/Monat erhalten. 44,01 wären bereits voll steuerpflichtig.
Für volle Kalendermonate, in denen die Nutzung nachweislich nicht möglich war, kann die Versteuerung des gwV ausgesetzt werden.
Nachweislich heisst auch, dass auch ausgeschlossen werden muss, dass Familienangehörige und/oder irgendwer aus Deinem Privatumfeld den Wagen während der Abwesenheit nutzen könnte. Das heisst, Auto beim AG abliefern.
Auch nur 1 Tag Nutzung im Monat befreit Dich nicht von der 1%-Regel.
Ich weiss, dass es stimmt, was ich sage. Zum Suchen des § hab ich jetzt keine Lust.
Im Jahr 2005 waren nur 60 % der Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen eines Höchstbetrages steuerlich abziehbar. Dieser Anteil steigt jedes Jahr, in 2012 sind es 74%.
Mit "sonst. Vorsorgeaufwendungen" sind wohl Haftpflichtversicherungen und sowas gemeint? Man kann solche Fragen kaum beantworten, ohne die Zahlen zu sehen. Eines kannst Du als sicher annehmen, elster rechnet nicht falsch. Wäre es so, hättest Du es bereits in der Zeitung gelesen ;-)
Geh in die Offensive! Stell Dich und Deine ganze Familie vor die Kisten und schiess ein schönes Foto. Anschliessend rahmst Du es mit einem geschmackvollen IKEA-Rahmen für 2.99, bindest eine Schleife drum und schenkst es Deinem Vermieter.
Kannst ja liebe Grüsse dazu schreiben und dass Du das Gefühl hast, seine Fotos werden alle nichts richtiges, weil er ständig neue macht. Deswegen wolltest Du ihm eine Freude machen.
Und das nächste Mal stellst Du eine Finanzfrage.
Zahlen natürlich, was denn sonst. Der Notdienst konnte vorab nicht wissen, dass ein Zündbrenner kaputt war und hat diese vermutlich auch sonst nicht auf Verdacht einstecken. Ich finde, dass eine vollständige Reparatur bereits am 27.12. eher ein Lob verdient, als denn eine Rechnungskürzung. 2 Tage ohne Heizung und das auch noch an Weihnachten ist ganz sicher unschön, kann aber mal passieren. Man überlebts.
Vorausgesetzt die Geschichte hat sich genauso abgespielt wie beschrieben, gammoncrack hat bereits den Auszug genannt. ich liefere Dir noch den §:
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG
Ich rate Dir, Deine Schilderung niederzuschreiben (aber bitte mit Absätzen. Es erleichtert das Lesen ungemein) und an den Vorgesetzten Deiner Bearbeiterin mit der Bitte um einen Termin zur Besprechung zu schicken. Das Schreiben muss Deine Steuernummer, Datum und Aktenzeichen der Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und Deine Telefonnummer enthalten. Lasse bitte Vermutungen, die Bearbeiterin wurde durch den Widerspruch geärgert, weg.
Den Namen des Vorgesetzten erfährst Du durch einen einfachen Anruf bei der Vermittlung des Finanzamts.
Besser wäre natürlich, ein Steuerberater würde sich der Sache annehmen. Offenbar ist keiner vorhanden.
Schau halt nach was in der Hausordnung steht.
Liest Du dort Sachen wie "das Abstellen von wasauchimmer auf Gemeinschaftsflächen ist nicht erlaubt" müssen Deine Schuhe in die Wohnung.
Steht da nix, kannst Du mit der anderen Mitwohnpartei weiterstreiten.
In Deiner Darstellung stimmt was nicht. Entweder Du hast ein festes Einkommen von 450€ oder Du arbeitest auf Stundenbasis.
Im ersten Fall kannst Du keinen Lohnausfall haben. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und alle anderen Arbeitnehmerrechte gelten auch für Minijobber.
Würdest Du nur nach den geleisteten Stunden bezahlt, bekommst Du im kranken Monat weniger. "Nachholen", bzw. mehr als 450,00/Monat geht im Folgemonat nicht oder nur, wenn Du voll steuerpflichtig werden willst.
Nach dem Meldegesetz ist der Erstwohnsitz dort, wo man sich überwiegend aufhält. Unterstellt wird der Ort an dem man arbeitet, bzw. in Deinem Fall studiert.
Das sollte Dich nicht aufhalten einen Versuch zu wagen und der Meldebehörde in Germering Gründe darzulegen, weswegen Dein Erstwohnsitz weiterhin in Köln ist. Ein(e) Verlobte(r) in Köln wäre da sehr hilfreich. Deine Argumente mit der Visumsverlängerung zählen nicht.
Kannst Du die nicht überzeugen und weigerst Dich trotzdem, den Erstwohnsitz umzumelden, wird im Extremfall eine Zwangsummeldung vorgenommen und ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz verhängt.
Der Grund für die Gier nach dem Erstwohnsitz ist ein Anteil an der Einkommensteuer des Meldepflichtigen. Da bei Dir als Student diesbezüglich nichts zu holen ist, sehe ich die Sache nicht als aussichtslos an.
Schlechte Karten. Bei einem Tausch werden grundsätzlich zwei Erwerbsvorgänge unterstellt (§1 Abs.5 GrEStG). Es fällt zweimal Grunderwerbsteuer an.
Vielleicht könnt ihr euch die Wohnungen gegenseitig vermieten?
Wo liegt der Anreiz?
Im Idealfall der Wunsch nach eigener Verantwortlichkeit und nach einer gewissen "Freiheit" In der Wirklichkeit oftmals der Zwang, da kein geeigneter Arbeitsplatz gefunden wird.
Wer ist der richtige Gründertyp
Darüber könnte ich Aufsätze schreiben . Könnte. Passt hier nicht rein. Das Wort Unternehmer, kommt von "etwas unternehmen", etwas anpacken. Auf keinen Fall ist es jemand, der immer die Schuld bei anderen sucht.
Würdet Ihr den Schritt wieder wagen?
Darauf darf ich eigentlich nicht antworten. Ich habe nicht gewagt, besser die Frage stellte sich damals nicht. Stünde ich jedoch wieder vor damals - mit nur etwas von dem Wissen von heute: JA
Das wird Dir pauschal keiner beantworten können. Es hängt vom Arbeitgeber, bzw. der Einrichtung ab.
Manche Städte zahlen z. B. Fahrtkostenzuschüsse, manche nicht. Du wirst schon bei dem für Dich interessanten Arbeitgeber selber fragen müssen.
Den Wasserzähler abzulesen ist kein Problem, nur wie will Dein Bekannter die Verdunstungsröhrchen tauschen?
Abgesehen davon schaffen es Millionen von Bewohnern, dem Ablesedienst Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, dann sollte Dein Bekannter es auch hinbekommen.
Wenn er beim 1. Mal nicht angetroffen wird, kommt der Ableser zu einem festen Termin kostenlos ein zweites Mal. Man kann auch einen individuellen Termin vereinbaren, das kostet dann aber extra.
Du kannst erstmal freundlich Abhilfe verlangen und zwar vom Vermieter. In der Zwischenzeit empfehle ich Ohropax.
Wenn Du natürlich unbedingt ein schlechtes Verhältnis zu Deinem Vermieter brauchst, dann droh sofort mit Mietminderung.
So geht das nämlich mit Mietminderung. Erst androhen, Frist setzen und nur wenn daraufhin nichts passiert, durchführen.