Ich bin auch Beamter und zahle Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das ein Beamter nicht in die Sozialversicherung einzahlt ergibt sich daraus, dass der Beamte von seinem Dienstherrn (=Arbeitgeber) alimentiert wird, was wiederum bedeutet das zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn ein besonderes Verhältnis herrscht. Die Konsequenz ist, dass der Beamte vom Solidarsystem losgelöst ist. Das ist auch so gewollt, wegen der daraus resultierenden Treue zum Dienstherrn (Korruption).

Die private Krankenversicherung bietet nur den Vorteil schnellere Termine bei Untersuchungen zu erhalten. Das ist aber keine Unsitte des Beamtentums, sondern ein Problem der gesetzlichen Krankenversicherung. Die zahlen nämlich lediglich Pauschalen an die Ärzteschaft und das auch nur nach! der Quartalsabrechnung. Der Arzt tritt quasi in Vorleistung. Wenn ich nun zum Arzt gehe, hat dieser natürlich ein Interesse mich als Kunden zu erhalten. Dieser Arzt schickt mir eine Woche nach dem Besuch in der Praxis eine Privatrechnung, die ich i. d. R. innerhalb 14 Tag zu überweisen habe. Jetzt trete ich nämlich in Vorleistung, weil ich 50% der Rechnung von meiner PKV erhalte und 50% von der Beihilfestelle. Nur die Beihilfestelle richtet sich nicht nach dem Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung. Resultat ist, dass ich im Jahr viele viele EUROS aus eigener Tasche hinzusteuern darf. Ich war auch mal gesetzlich versichert und sehne mich nach diesem unkomplizierten Abrechnungsverfahren zurück.

Zu meinen "regelmäßigen" Beförderungen ist zu sagen, dass sie leider nicht regelmäßig stattfinden. Ein Beamter hat keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung. Und zu Zeiten knapper Kassen, gibt es auch keine Beförderungen. Richtig in diesem Zusammenhang ist, dass ich regelmäßig in die nächsthöhere Dienstalterstufe aufsteige. (zuerst alle 3 Jahre, dann alle 4 Jahre und zum Schluss alle 5 Jahre, bis zum Höchstalter von 53 Jahren) Dies macht im besten Fall alle 3 Jahre eine Gehaltserhöhung von 50 EURO. Das sind ca. 1 % pro Jahr. Wenn ich die Inflationsrate der letzten Jahre betrachte, kann man dann wohl nicht einmal mehr von Inflationsausgleich sprechen. Zusätzlich steigen auch die Lebenshaltungskosten eines Beamten.

Der einzige Vorteil ist tatsächlich der Umstand, dass ein Beamter nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aus dem Dienstverhältnis entfernt werden kann. Da helfen auch keine 3 Abmahnungen wie einer hier geschrieben hat. Abmahnungen sieht das LBG oder das BRRG nicht vor. Es gibt nur das Disziplinarverfahren. Aber da gibt es sehr viele Möglichkeiten einen Beamten zu maßregeln, so dass eine Entlassung äusserst selten vorkommt.

Zuletzt nur noch ein klitzekleiner Nachteil: Beamte haben keine Arbeitnehmervertretung. D. h., wenn der Landtag beschließt meine Arbeitszeit auf 50 Wochenstunden zu erhöhen, dann habe ich keinen der mit mir auf die Straße geht um zu streiken. Ich darf lediglich nach dem Dienst streiken. Aber da ist die Regierung ja auch schon im Feierabend. Sind ja schließlich auch nur Beamte.

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