Welche Steuerklasse in der Gleitzone, wenn man hauptberuflich Beamter ist?
Moin, Ich bin Beamter und arbeite nebenbei seit Januar in der Gleitzone im Handwerk. Nun ist mir in der Abrechnung aufgefallen das keine Lohnsteuer abgegangen ist. Hat der AG einen Fehler in der Einteilung meine Steuerklasse in dem Midijob gemacht oder ist es rechtens, das ich dort steuerfrei in der Steuerklasse 1 verbleibe? Kann mir dies irgendwie nicht vorstellen. Die gemäßigten Beiträge zur Rentenversicherung etc sind wie geplant abgegangen. Ich konnte den AG leider noch nicht erreichen und möchte gerne Klarheit um keine böse Überraschung zu erleben. Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Das müsste nach Steuerklasse VI abgerechnet werden.
Die erste Steuerklasse müsste ja über ELSTAM von der Vergütungsstelle abgerufen worden sein.
Also schon mal Geld zurück legen für die Nachzahlung.
Hallo, als Beamter sind Sie doch steuerrechtlich Arbeitnehmer und sollten beim Dienstherrn die Klasse 1 abgegeben haben. Für den Midijob sehe ich nur Klasse 6.
Weiß der Arbeitgeber nichts von Ihrem Status ?
Viel Glück
Barmer
Der Arbeitgeber im Midijob weiß um den Status. Ich dachte auch, das dort eigentlich keine Fehler entstehen können, wenn er das elektronisch abruft. Glücklicherweise ist es bei den Beträgen noch überschaubar, was man sich zurücklegen muss. Aber der Fehler kann doch im Grunde nur bei dem Arbeitgeber des Midijobs liegen oder nicht ?
Bzw hab ich auch davon gehört, dass der AG die Steuern pauschal abführen kann.
Hallo, das geht beim Minijob. Ist es vielleicht einer ? Das würde alles erklären.
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