Wie gehe ich mit einer Bargeldschenkung legal um (30.000 €, Vater zu Tochter) - wie und wo gebe ich das Geld an und kann ich es auf mein Konto einzahlen?

4 Antworten

Was die Legalität des geschenkten Vermögens angeht, bist Du meiner Meinung nach nicht in der Nachweispflicht. Wenn man alle möglichen und umöglichen Eventualitäten ausschließen wollte, macht ihr beide einen notariellen Schenkungsvertrag, welcher beweist , dass Du das Geld geschenkt bekamst und es zu dir nicht illegal gelangte. ( Bestimmte Regelungen wie z.B. die Auszeichnung des Geschäftsvorfalls wegen Bareinzahlung aufgrund des Geldwäschegesetzes bleiben davon natürlich unberührt ).

Wenn dein Vater das verschenkte Geld irgenwie illegal erworben hat ( z.B. Schwarzarbeit, kriminelle Handlung ) ist das nicht dein Ding und Du must das nicht nachweisen und auch nicht dafür bürgen.

Ansonsten meine vollkommene Hochachtung ob solcher Steuerehrlichkeit.

In der Regel interessiert es nur die Leute, die > Freibetrag erben, wie sie das auch noch steuerfrei hinbekommen.

Hut ab.

Dein Vater ist immerhin schlau. Es gibt keine bessere Geldanlage als unter dem 

Kopfissen 

, ob es nun

sprichtwörtlich

sei oder nicht. Jeder, der schon mal seinen Kindern oder Eltern gegenüber unterhaltspflichtig geworden ist und aufgefordert wurde, seine Verhältnisse offenzulegen, weiß das.

Das ist auch kein Misstrauen gegenüber der Bank, sondern eines gegenüber dem derzeit herrschenden Sozialsystem. Denn soviel Zinsen kann es gar nicht geben, wenn sie einem alles wegnehmen.

So.

Da der Betrag 15.000 Euro übersteigt, muss die Bank fragen, wo das Geld herkommt, § 3 GWG. Wenn du das umgehen willst, musst du den Betrag auf mehrere Banken aufteilen, dann ist es immer noch legal.

Bravo !  ja der Pap,s denkt so, wie viele "kleine Leute", wenn man ehrlich ist.

In diese Art Umdenken, hin zum Kopfkissengeld, werden wir doch quasi gedrängt. 

Da sind gewisse "Vorbilder des öffentlichen Lebens" skrupelloser, die uns eigentlich vorleben, wie man es besser machen kann. 


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M.W. ist der Notarbesuch nicht zwingend erforderlich.

http://www.helpster.de/schenkungsurkunde-aufsetzen-das-ist-zu-beachten_105501


Die Schenkung sollte jedoch zu späteren Beweiszwecken unbedingt dokumentiert werden (bspw. könnten potenzielle Miterben zu ggb. Zeit behaupten, ihnen sei die Schenkung nur als Darlehn geschildert worden)

Beispiel:
~~~~~~
SCHENKUNGSURKUNDE

Herr X, geb. xxx, wohnhaft ..... und seine Tochter
Frau Y, geb. yyy, wohnhaft .....

beurkunden hiermit zum heutigen Tage eine unentgeltliche Bargeldschenkung des Erstgenannten in Höhe von 30.000 € (i.W. Dreißigtausend).

Frau Y nimmt die Schenkung dankend an.

X-Stadt, den ...........
Unterschriften


Eine Kopie davon sendest du deinem für ErbSt/SchenkSt zuständigen Finanzamt (das muß nicht dein Wohnsitz-Finanzamt sein)

Du zahlst das Geld auf Dein Konto ein und zeigst die Schenkung Deinem Finanzamt gemäß § 30 Erbschaftsteuergesetz innerhalb von drei Monaten nach Gelderhalt an.

Dein Papa zeigt dort ebenfalls die Schenkung an Dich an. Er kann sicherlich im Bedarfsfall plausibel sein Sparverhalten darlegen.