Steuerklasse während Sabbatzeit im Ausland?
Hallo,
ich beabsichtige, von 5/2018 bis 7/2018 nach Großbritannien zu gehen, und will dort besser englisch sprechen lernen. Nebenbei würde ich schon gern ein paar Stunden am Tag arbeiten gehen wollen. Muss nicht viel sein, da ich in Großbritannien Verwandtschaft habe und dadurch nur wenig Kosten für die Unterkunft benötige.
Im Vorfeld habe ich bei meinem Arbeitgeber über ein Zeitwertkonto Geld angespart und würde dieses angesparte Geld für die 3 Monate als Gehalt ausgezahlt bekommen.
Nun meine Frage: Wie werde ich steuerlich behandelt, wenn mir in Deutschland von meinem Arbeitsgeber monatlich mein Gehalt ausgezahlt wird obwohl ich gar nicht in Deutschland bin und zusätzlich noch in UK einen Job habe? Muss ich dann in Deutschland Steuern nach Lohnsteuerklasse 6 für den 3 monatlichen Zeitraum zahlen? Wie wird das ganze in UK steuerlich behandelt? Muss ich vorher irgendwas beantragen um in UK problemlos Arbeit aufnehmen zu können?
Ich hoffe, es gibt ein paar Steuerexperten, die mir genaue und richtige Informationen geben können.
Ich Danke Euch schon jetzt für hoffentlich zahlreiche Infos.
LG Markus
2 Antworten
Du hast auch in 2018 Deinen Wohnsitz in Deutschland und bist damit hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Damit wird Dein Arbeitgeber, wenn er Gehalt für Dich abrechnet, weiterhin ELSTAM-Daten mit Steuerklasse III bekommen. So wird abgerechnet.
Bevor Du nach GB gehst, lasse Dir von Deinem Finanzamt eine "Ansässigkeitsbescheinigung" ausstellen. Wenn Du die in GB vorlegst, wird Dir dort keine Steuer abgezogen.
Die Einkommensteuer darauf zahlst Du dann in Deutschland (wenn das zu einer Steuer führt).
Die Freibeträge sind bereits über die Gehälter in Deutshcland verbraucht. Es kommt also wie jede zusätzlich Gehaltszahlung oben drauf.
Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Auslandseinkünfte. Ich würde zur Sicherheit 30 % zurücklegen.
Hallo,
vielleicht hilft das:
https://www.deutsche-in-london.net/forum/
Gruß
RHW
Super, vielen Dank für die Infos.
Das bedeutet also, dass ich in meinem Fall weiterhin mit Steuerklasse 1 bei meinem Arbeitgeber abgerechnet werde.
Wenn ich mir eine solche Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen lasse, dann muss ich ggf. bis zu welchem monatlichen Betrag keine Lohnsteuern in Deutschland auf meine Verdienste in UK zahlen?
Vielen Dank für die Unterstützung.