Was bedeutet Vorgemerkt beim Grundbuchamt?
Hallo,
wir sind dabei ein Haus zu kaufen und waren deswegen schon beim Notar. Es wurde ein Vertrag aufgesetzt und beidseitig unterschrieben, was die endgültige Überschreibung erst beim Abschluss einer Löschung einer alten Grundschuld wirksam macht.
Also auch die Zahlungsaufforderung an uns und somit die Auszahlung eines Bausparvertrag, welche den Kaufpreis abdeckt. Bis dahin sind wir im Grundbuch vorgemerkt. Vertraglich durften wir auch schon in das Haus rein und dürfen "Vermessen und Ausräumen".
Da es ein Messi Haus war, sah es entsprechend aus. Wir haben alles geräumt, war viel Arbeit und Geld.
Nun stellt sich der Verkäufer etwas quer an (älterer Herr, über 70, Gesundheitlich immer wieder im Krankenhaus) und will nicht zum Notar und eine Löschung beantragen.
Kann es noch passieren, das der Kaufvertrag ungültig wird, wir das Haus also nicht überschrieben bekommen?
5 Antworten
Ihr habt schon gezahlt? Das bezweifel ich. Erst damit ist der Kauf endgültig. Und ihr bekommt die Zahlungsaufforderung erst, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Alles was ihr vorher macht, ist nunmal freiwillig und ein Schadenersatz wird schwer.
Vorgemerkt heißt im Endeffekt nur, dass das Haus an keinen anderen verkauft werden kann. Das Grundbuchamt wartet jetzt auf die Bestätigung vom Notar, dass die Überschreibung stattfinden kann. Oder dieser lässt die Vormerkung löschen. Solange kann niemand anderes in das Grundbuch eingetragen werden.
Mal zu den Fakten:
Kaufvertrag notaiell geschlossen,
Kaufpreis gezahlt,
Auflasssung ist erfolgt.
Eigentumsübertragung kann nicht stattfinden wg. eingetragener Grundschuld.
Ist Euch eigentlich klar was das bedeutet?
Den Notar hat sicherlich der Verkäufer vorgeschlagen.
Wenn der Verkäufer jetzt stirbt, erbt irgenwer.
Wenn der Verkäufer dement wird oder krank, kann das alles jahrlang dauern.
Ob nun noch Schulden vorhanden sind, weis nur der Verkäufer.
Was denkt Ihr, warum der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachkommt?
Antwort, er hat sein Geld bekommen und deshalb passiert nix.
Sofort zum Rechtsanwalt.
In solchen Fällen ist es ein großer Fehler den Kaufpreis vorab zu zahlen. Besonders dann wenn klar ist, das Ihr nicht Eigentümer werden könnt, weil die Voraussetzungen dafür vom Verkäufer nicht erfüllt wurden.
Kaufpreis gezahlt,
Davon steht doch gar nichts oben…?! Eher dass die Fälligkeit von der Löschungsbewilligung abhängig ist.
Es steht genau das Gegenteil in der Frage!!!
Übertragung und auch Bezahlung erst nach erfolgter Löschung!!!
Ähm, es wurde noch nix bezahlt. Das passiert erst bei der Zahlungsaufforderung. Der alte Herr ist nur der Meinung, das der Notar und der Markler lügt und er nichts machen braucht 😅 und weil es ja extra kostet den Notar ins Krankenhaus kommen zu lassen🙄🙄🙄. Aber bin beruhigt das es schon mal nicht so einfach an jemanden anderen Verkauft werden kann...
Die alte Grundschuld ist vom Verkäufer noch nicht zur Löschung beantragt. Erst dann wird gezahlt, aber der alte Herr will das gerade nicht verstehen...
Das bedeutet, das Haus ist noch nicht überschrieben. Solange die Frage über die alte Grundschuld nicht vom Eigentümer geklärt wird, kann es einfach dauern, aber Ihr könnt Eure Unkosten gelted machen, selbst wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Ihr habt Euch einfach zuweit aus dem Fenster gelehnt.
Also ich habe die anderen Antworten und Eure Kommentare gelsen.
Es hakt daran, dass noch eine Unterschrift für die Löschung der alten Grundschuld nötig ist. Der Verkäufer liegt im Krankenhaus udn sieht nicht ein, dass diese Unterschrift nötig ist und damit auch die Extrakosten, weil der Notar ins Krankenhaus muss.
Dann beißt soch einfach in den sauren Apfel udn sagt dem Notar, dass Ihr die Beglaubigung und seinen Außeneinsatz bezahlt. Es geht ja nur um eine Beglaubigungs udn nciht um eine Beurkundungsgebühr. 50,- Euro plus Fahrtkosten.
Sonst ist die Durchführung des Vertrages wirklich eine Hängepartie.
Ihr kauf ein Haus für bestimmt weit über 100.000,- Euro und lasst es an einer Ausgabe von eventuell 100,- Euro scheitern?
Unverständlich.
Dann kann da eigentlich nichts mehr passieren, außer das sich alles verzögert.
Es gibt einen beidseitig unterschriebenen notariellen Kaufvertrag.
Weshalb ihr nun auch im Gundbuch vorgemerkt seid, man spricht von einer sogenannten Auflassung!
"Für den Käufer bedeutet die Auflassung eine rechtsgültige Zusage, dass er im Grundbuch als neuer Eigentümer verzeichnet wird."
Das ist gut zu wissen😊 ich hoffe, dass es nicht weiter eskaliert. Der Keller muss angedichtet werden. (Was ich vorher wusste, da ich Erfahrung bei Sanierung habe) Es ist ein Haus am Hang, zwar mit Pressbeton, aber die Feuchtigkeit macht das Mauerwerk nicht besser und so habe ich noch ein Druckmittel, im schlimmsten Fall. Tausend Dank!
Ne, das Haus gezahlt noch nicht. Nur den Notar, die Grundsteuer (voll die Frechheit vom Finanzamt, obwohl es ja noch nicht offiziell unseres ist), den Markler und so weiter...