Was bedeutet Vorgemerkt beim Grundbuchamt?

5 Antworten

Ihr habt schon gezahlt? Das bezweifel ich. Erst damit ist der Kauf endgültig. Und ihr bekommt die Zahlungsaufforderung erst, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Alles was ihr vorher macht, ist nunmal freiwillig und ein Schadenersatz wird schwer.

Vorgemerkt heißt im Endeffekt nur, dass das Haus an keinen anderen verkauft werden kann. Das Grundbuchamt wartet jetzt auf die Bestätigung vom Notar, dass die Überschreibung stattfinden kann. Oder dieser lässt die Vormerkung löschen. Solange kann niemand anderes in das Grundbuch eingetragen werden.

Magon123 
Fragesteller
 14.10.2023, 16:42

Ne, das Haus gezahlt noch nicht. Nur den Notar, die Grundsteuer (voll die Frechheit vom Finanzamt, obwohl es ja noch nicht offiziell unseres ist), den Markler und so weiter...

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Eifelia  14.10.2023, 19:03
@Magon123

Das ist keine "Frechheit", sondern geltendes Recht (§ 38 AO, § 14 GrderwStG).

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Mal zu den Fakten:

Kaufvertrag notaiell geschlossen,

Kaufpreis gezahlt,

Auflasssung ist erfolgt.

Eigentumsübertragung kann nicht stattfinden wg. eingetragener Grundschuld.

Ist Euch eigentlich klar was das bedeutet?

Den Notar hat sicherlich der Verkäufer vorgeschlagen.

Wenn der Verkäufer jetzt stirbt, erbt irgenwer.

Wenn der Verkäufer dement wird oder krank, kann das alles jahrlang dauern.

Ob nun noch Schulden vorhanden sind, weis nur der Verkäufer.

Was denkt Ihr, warum der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachkommt?

Antwort, er hat sein Geld bekommen und deshalb passiert nix.

Sofort zum Rechtsanwalt.

hildefeuer  14.10.2023, 11:56

In solchen Fällen ist es ein großer Fehler den Kaufpreis vorab zu zahlen. Besonders dann wenn klar ist, das Ihr nicht Eigentümer werden könnt, weil die Voraussetzungen dafür vom Verkäufer nicht erfüllt wurden.

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orgel  14.10.2023, 13:00
Kaufpreis gezahlt,

Davon steht doch gar nichts oben…?! Eher dass die Fälligkeit von der Löschungsbewilligung abhängig ist.

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Alarm67  14.10.2023, 15:15

Es steht genau das Gegenteil in der Frage!!!

Übertragung und auch Bezahlung erst nach erfolgter Löschung!!!

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Magon123 
Fragesteller
 14.10.2023, 16:24

Ähm, es wurde noch nix bezahlt. Das passiert erst bei der Zahlungsaufforderung. Der alte Herr ist nur der Meinung, das der Notar und der Markler lügt und er nichts machen braucht 😅 und weil es ja extra kostet den Notar ins Krankenhaus kommen zu lassen🙄🙄🙄. Aber bin beruhigt das es schon mal nicht so einfach an jemanden anderen Verkauft werden kann...

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orgel  14.10.2023, 23:32
@Magon123

Normalerweise nimmt der Notar im Kaufvertrag den Löschungsantrag mit auf und das Notariat wird bevollmächtigt den Antrag bei Gericht zu stellen, wenn die Löschungsbewilligung vorliegt, um genau solche Probleme zu vermeiden.

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Magon123 
Fragesteller
 14.10.2023, 16:47

Die alte Grundschuld ist vom Verkäufer noch nicht zur Löschung beantragt. Erst dann wird gezahlt, aber der alte Herr will das gerade nicht verstehen...

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Das bedeutet, das Haus ist noch nicht überschrieben. Solange die Frage über die alte Grundschuld nicht vom Eigentümer geklärt wird, kann es einfach dauern, aber Ihr könnt Eure Unkosten gelted machen, selbst wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Ihr habt Euch einfach zuweit aus dem Fenster gelehnt.

Also ich habe die anderen Antworten und Eure Kommentare gelsen.

Es hakt daran, dass noch eine Unterschrift für die Löschung der alten Grundschuld nötig ist. Der Verkäufer liegt im Krankenhaus udn sieht nicht ein, dass diese Unterschrift nötig ist und damit auch die Extrakosten, weil der Notar ins Krankenhaus muss.

Dann beißt soch einfach in den sauren Apfel udn sagt dem Notar, dass Ihr die Beglaubigung und seinen Außeneinsatz bezahlt. Es geht ja nur um eine Beglaubigungs udn nciht um eine Beurkundungsgebühr. 50,- Euro plus Fahrtkosten.

Sonst ist die Durchführung des Vertrages wirklich eine Hängepartie.

Ihr kauf ein Haus für bestimmt weit über 100.000,- Euro und lasst es an einer Ausgabe von eventuell 100,- Euro scheitern?

Unverständlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Dann kann da eigentlich nichts mehr passieren, außer das sich alles verzögert.

Es gibt einen beidseitig unterschriebenen notariellen Kaufvertrag.

Weshalb ihr nun auch im Gundbuch vorgemerkt seid, man spricht von einer sogenannten Auflassung!

"Für den Käufer bedeutet die Auflassung eine rechtsgültige Zusage, dass er im Grundbuch als neuer Eigentümer verzeichnet wird."

Magon123 
Fragesteller
 14.10.2023, 16:31

Danke, das beruhigt.

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Alarm67  14.10.2023, 19:22
@Magon123

Der Verkäufer macht sich im Übrigen schadensersatzpflichtig, wenn dieser tatsächlich alles unnötig verzögert und ihr dadurch einen finanziellen Schaden erleidet!

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Magon123 
Fragesteller
 15.10.2023, 09:28
@Alarm67

Das ist gut zu wissen😊 ich hoffe, dass es nicht weiter eskaliert. Der Keller muss angedichtet werden. (Was ich vorher wusste, da ich Erfahrung bei Sanierung habe) Es ist ein Haus am Hang, zwar mit Pressbeton, aber die Feuchtigkeit macht das Mauerwerk nicht besser und so habe ich noch ein Druckmittel, im schlimmsten Fall. Tausend Dank!

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