Wenn ich für meinen Sohn bei Hauskauf Bürge kann ich beim Notar eintragen lassen wenn er es nicht Schaft das ich das Haus wieder verkaufe?

3 Antworten

Mangels einer Erläuterung dieser versuchten Frage, ist es kaum möglich, einen Antworttreffer zu landen.

wenn er es nicht Schaft

Was soll er nicht schaffen können? Es gibt dazu viele Möglichkeiten, nicht nur finanzielle.

Es ist zu bezweifeln, dass ein potentieller Immobilienkreditgeber Deines Sohnes auf seine erstrangige Besicherung Dir zu Liebe verzichten wird. Er hat daher den ersten Zugriff auf die Hausverwertung. Du kannst allenfalls eine nachrangige Besicherung erhalten.

Reini984 
Fragesteller
 06.09.2019, 15:31

Habe mich falsch ausgedrückt aber ist schon gut

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Lass es bleiben!

Dein Sohn hat nicht genügend Geld in der Tasche um ein Haus zu kaufen und braucht nur deshalb einen Bürgen.

Wenn der die Raten nicht abbezahlt bekommt nutzt Dir ein Verkauf des Hauses überhaupt nichts. Da lasten Grundpfandrechte drauf und die müßte man beim Verkauf abzahlen.

Kannst Du das?

Reini:

Nimmt dich der Gläubiger aufgrund der Bürgschaft in Anspruch und leistet du, greift der gesetzl. Forderungsübergang nach § 774 BGB.

Prüfe selbst, ob eine Verkaufsverpflichtung, dein Vorhaben, überhaupt mit den guten Sitten vereinbar ist. Möchtest du ihn "bestrafen" bei Zahlungseinstellung aufgrund Arbeitslosigkeit, Krankheit und unverschuldetem Vermögensverfall? Und zu wessen Lasten sollen die Kosten und ein Forderungsausfall des Gläubigers gehen?

Mein Sohn würde mir die Leviten lesen, verzichten und sich für immer verabschieden.