Ich bekomm also nicht 5.000 Euro geschenkt sondern 10.000 Euro geliehen und in vier Jahren will er sie wieder haben?

Ich sag dem Schenker, er soll das Geld behalten. Keinen Kopf für so einen Blödsinn. Ansonsten irgendeine Festgeldanlage auf vier Jahre; Hauptsache ich muss mich nicht aktiv drum kümmern.

Für die 5.000 Euro kauf ich mir ein paar John Deere Aktien und lass die vergammeln.

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Es geht also um 3.000 Euro Einkommensteuer.

Wer Einkommensteuer bezahlen musst, hat auch etwas verdient.

Je nach Bundesland haben die Finanzämter andere Vorgaben, aber grundsätzlich sollen Stundungen oder Vollstreckungsaufschub die Ausnahme sein.

Tipp 1: Good-will zeigen. Das was man entbehren kann unaufgefordert zahlen. Wer sich auf dem Hintern ausruht, Dutzende Briefe hin und her schickt und gar nichts zahlt, der sammelt keine Pluspunkte.

Tipp 2: Konkrete, sinnvolle Vorschläge. Wer die Steuerzahlung wie eine lästige Nebensächlichkeit und nicht wie eine ernsthafte staatliche Pflicht behandelt, der bekommt auch keine ernsthafte Antwort.

Tipp 3: Das FA stundet im Regelfall nur drei bis sechs Monate; Vollstreckungsaufschub geht im Regelfall sechs, maximal 12 Monate. Unterschied, für die Stundung fallen maximal Zinsen an; beim Aufschub laufen die Säumniszuschläge weiter.

3.000 : 12 sind 250 Euro im Monat. Bis das Finanzamt die erste Vollstreckungsankündigung schickt können zwei bis drei Raten schon bezahlt sein.

Die 60 Euro Ratenzahlung wird es nicht geben.

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Andere Meinung

Die Frage ist, wo liegt der Fehler?

Das Asylrecht ist ein Gastrecht auf Zeit; die Zeit ist solange, wie Verfolgung droht. Wenn die Zeit abgelaufen ist, erlischt das Gastrecht.

Ein Gast ist jemand, der sich irgendwo aufhalten darf, obwohl er nicht dazugehört, daher hat er auch nicht dieselben Rechte und Befugnisse.

Nach meinem (eingeschränkten) Kenntnisstand kann aber jeder Gast versuchen ein reguläres Visa zu bekommen.

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, sehe ich keinen Grund für eine Duldung. Wenn Du bei Dir im Haus jemanden das Gastrecht absprichst, dann duldest Du den anschließend auch nicht mehr. Du rufst im Zweifel die Polizei und lässt ihn entfernen.

Bereits vor knapp zehn Jahre, als die erste größere Flüchtlingswelle kam, wurde festgestellt, das im Deutschen Recht diesbezüglich ein Flickenteppich besteht. Das eine ist nirgends geregelt, daher fällt es in die Kompetenz der Ländern, andere Teile sind bundesgesetzlich geregelt, da kümmert sich der Bund darum, andere Teile regelt der Bund aber die Ausführung liegt bei den Gemeinde.

Und keiner will aktuell an dieses sensible Thema ran.

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Wenn Du die Prüfung nicht bestehst, dann endet Dein Dienstverhältnis und Du musst auch nichts zurückzahlen.

Das Du von den Ämtern keine klaren Antworten bekommst, liegt schlichtweg daran, dass die Ämter damit nichts zu tun haben. So etwas macht die gehaltszahlende Stelle.

Zurückzahlen muss man nur etwas, wenn man die Voraussetzungen für die Übernahme erfüllt würden, man aber nicht übernommen werden will.

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Werden papiergebundene Belege vom Finanzamt bei Eingang gescannt?

Mein Bruder und ich hatten mit unseren Einkommensteuererklärungen für 2022 dasselbe Problem:

Wir mußten beide unseren Finanzämtern erklären, wieso nun ein weiteres Mietobjekt in unseren Einkommensteuererklärungen auftaucht. Es handelt sich jeweils um eine Immobilie deren Eigentümer wir schon seit Jahrzehnten sind, bei denen sich aber unsere letztjährig verstorbene Mutter auf Lebzeiten den Nießbrauch vorbehalten hatte.

Und, wir mußten beide die noch gemeinsam zu erklärenden Kapitalerträge unserer Mutter in unsere Steuererklärungen einbinden (Wer sich es antun will findet dazu schon eine Frage von mir).

Wir beide hatten unseren Steuererklärungen entsprechende Erläuterungen beigefügt. Ich hatte das elektronisch gemacht, mein Bruder papiergebunden.

Bei mir ging alles glatt durch, bei meinem Bruder dagegen kam ein ellenlanger Brief mit der Aufforderung zu allem Unterlagen und Belege einzureichen. Im Summa wären das einige Aktenordner Papier.

Eine telefonische Nachfrage ergab, dass alle papiergebundenen Unterlagen bei der Urlaubsvertretung des Finanzbeamten in Aachen gelandet waren. Der arbeitete an dem Steuerfall und der an sich zuständige Kollege in Köln auch. Jeweils, ohne, daß der andere davon wußte.

Bisher hatte ich immer angenommen, alle papiergebundenen Belege würden beim Eingang ins FA gescannt.

Ist dem etwa doch nicht so?

Wie kann es sein, daß 2 Finanzbeamte denselben Steuerfall bearbeiten ohne zu wissen, daß der Kollege das auch tut?

Wer hat so ein Kuriosum schon einmal erlebt?

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Das FA hasst Papier inzwischen. Unter anderem deshalb, weil es Scanarbeiten verursachen würde. Nach meinen Kenntnisstand werden nur die Steuererklärungen gescannt, und das inzwischen zentral und auch nur, damit diese digital weiterverarbeitet werden können. Beiliegendes Papier wird gebündelt und kommt zu der Stelle wo der Fall verwaltet wird.

Inzwischen weichen aber sachbearbeitende Stelle und fallverwaltende Stelle immer öfter voneinander ab. Eigentlich sollte ein Vermerk gesetzt werden, dass Papierunterlagen eingegangen sind, so dass der Sachbearbeiter die Unterlagen vor Bearbeitung anfordern kann.

Vermutlich ist hier also der Vermerk verloren gegangen.

Eine Doppelbearbeitung wird eigentlich verhindert, dass beim Fallaufruf ersichtlich wird, dass eine Kollege bereits die Daten eingelesen hat.

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Andere Idee

Klar baut der Staat meist etwas teurer und wenn er Wohnungen vermietet, dann mischt er sich in Bereiche ein, die ihn nichts angehen.

Andererseits funktioniert es ohne Einmischung nicht. Private Wohnung, die dann evtl. mit Zuschüssen des Staates gebaut werden und zu überhöhten Miete an die Sozialbehörden vermietet werden.

Das andere Problem ist dann halt noch der Wohnraum für die Personen die keine Sozialfälle sind und trotzdem nach Wohnungen suchen.

Meine Idee wäre die staatliche Festlegung einer verbindlichen Quadratmeter-Miete durch die jeweilige Stadt/Gemeinde. Klar wäre das ein massiver Eingriff in die Privatautonomie, aber es ist eine Idee.

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Andere Ansicht

Das ist mehr eine symbolische Änderung.

Bei mir im Bundesland herrschte lang eine GrESt von 3,5%, die wurde dann auf 5 erhöht. Immerhin eine Erhöhung von 40%. Bei meinem Baugrundstück ein paar Jahre später hat das 1.290 € ausgemacht.

Würde das Haus jetzt verkaufen, würden rund 20.000€ GrESt anfallen; damals nur 14.000.

Wenn ich ein Haus kaufen will, machen diese 6.000 Euro einen Unterschied? Und wenn sie einen Unterschied machen, bin ich mir dann sicher, dass ich ein Haus kaufen will?

Der Häuslebauer kauft ja ein Baugrundstück oder zumindest ein Haus mit geringer Bausubstanz. Bei dem wirkt sich die Höhe der GrESt noch niedriger aus.

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Lexoffice verkauft sich selbst als Buchhaltungs- und Rechnungsprogramm; sevDek als Buchhaltungsoftware und Rechnungsprogramm.

Diese Bezeichnungen sind meines Wissens nicht geschützt.

Richtiger wäre wohl Buchungssoftware bzw. Buchungsprogramm.

Erinnert mich aber eine Diskussion im Grundstudium, warum das Fach "Buchhaltung und Bilanzsteuerrecht" heißt. Lt. Dozent ist Buchhaltung das "mechanische" Verbuchen der Geschäftsvorfälle und Bilanzsteuerrecht alle steuerrechtlichen Vorfälle einbuchen.

Nach der Definition würden die Anbieter zumindest nicht schwindeln.

Selbst Wikipedia kennt keine saubere Definition von Buchhaltung, Buchführung, etc.

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Splitting ist ein bewährtes System, man sollte es belassen.

Was ist die Ehe, abgesehen von dem ganzen romantischen Zeug?

Sie ist ein zivilrechtlicher Vertrag in dem sich zwei Personen dazu verpflichtet sich gegenseitig zu versorgen.

Das schlug sich schon immer nieder, denn wenn eine Ehegatte mittellos wurde, wurde immer geprüft, wie es mit Unterhaltsleistungen des "Vertragspartners" aussieht, bevor staatliche Leistungen gewährt wurden.

Der Staat spart sich durch diesen "Vertrag" Sozialleistungen und wenn er dafür die Steuern für beide Vertragspartner etwas mindert, dann macht er unterm Strich immer noch Gewinn.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist der Großteil der Leute die gegen das Splitting sind, Personen, die aus irgendwelchen persönlichen Gründen den "Vertrag" nicht schließen wollen, meist weil Ihnen diverse Folgen nicht gefallen.

Wer sich gegen den Vertrag entscheidet, darf gerne so leben, aber er soll sich nicht darüber beschweren, dass Leute die bewusst Einschränkungen auf sich nehmen, auch eine Förderung erhalten.

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§ 240 AO ist der Säumniszuschlag. Der entsteht, wenn eine Geldleistung nicht bei Fälligkeit entrichtet wird.

§ 152 AO ist der Verspätungszuschlag. Der kann festgesetzt werden, wenn eine Erklärung nicht am Abgabetermin abgegeben wurde.

Bei Kommunen stellt sich zudem die Frage, ob die AO überhaupt anwendbar ist.

Da es offenbar um die Abgabe einer monatlichen Steuererklärung geht, passt ads mit dem Verspätungszuschlag und der Verspätungszuschlag kann innerhalb der Spielräume nach Ermessen der Behörde festgesetzt werden.

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Zusage vom Steuerberater für was?

Zusage vom Finanzamt für was?

Grundsätzlich würde ich raten, dass er die Chance beim Finanzamt wahrnimmt. Die Chance auf eine Stelle beim Steuerberater gibt es nachher immer noch. Die Stelle beim Finanzamt dürfte weg sein.

Während meiner mittleren Dienst-Ausbildung haben einige die Übernahmeschnitte nicht geschafft. Sie kamen alle beim Steuerberater unter und die Ausbildung zum Steuerfachangestellte mit Lehrzeitverkürzung war nicht wirklich ein Problem.

Ebenso ging es den Kollegen die die Ausbildung zum gehobenen Dienst versemmelt haben. Die Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes entspricht ungefähr der Steuerberaterprüfung. Die die an der Prüfung scheiterten, kamen alle als Steuerassistent unter; und die die die Prüfung schafften aber den Staat verlassen wollten, von denen haben 95% die Steuerberaterprüfung im ersten Anlauf geschafft. Und die Prüfung hat bei uns im Land eine Durchfallquote von ca. 70%

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Die EUSt berechnet sich offenbar wirklich nach einer Bemessungsgrundlage von rund 133 €, also geht der Zoll davon aus, dass der Warenwert inkl. alle Lieferkosten 133 € beträgt.

Der Zoll schätzt den Warenwert, wenn keine Rechnung beilag. Wird die Originalrechnung vorgelegt, dann wird der Steuerbetrag angepasst.

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Klar kann der Vorbesitzer Steuerschulden haben, aber die haben nichts mit Dir zu tun.

Die Kfz-Steuer lastet nicht auf dem Kfz, sondern sie wird gegen den Halter festgesetzt und haben mit einem neuen Halter nichts zu tun.

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Die Steuererstattung wird zusammen mit dem Bescheid angewiesen. Teilweise ist das Geld schon da, bevor der Bescheid ankommt.

Der Hinweis auf die "etwaige" Verrechnung ist standardmäßig im Vordruck vorhanden. Geprüft wird da gar nichts mehr. Wenn der Bescheid ergeht ist bereits fertig geprüft.

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Massiver Unterschied bei der Renten- und Krankenversicherung. Das Finanzamt hat deutlich weniger angesetzt.

Das Finanzamt arbeitet in dem Bereich kaum von Hand nach, sondern nimmt die übermittelten Bescheinigungen.

Wie hast Du die Beiträge zu RV und KV ermittelt?

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Der Schuldturm und ähnlicher Quatsch ist abgeschafft.

Steuerschulden zu haben ist keine Straftat.

Steuerhinterziehung ist es nur, wenn man falsche oder keine Angaben macht, und dadurch die Steuern nicht oder zu niedrig festgesetzt werden.

wfwbindern hat noch den § 380 AO angesprochen. Wer vor allem die Lohnsteuer nicht bezahlt, kann mit einem Bußgeld belegt werden, und das Bußgeld kann in Ersatzhaft umgewandelt werden.

Das Problem an Steuerschulden ist, dass Steuerschulden automatisch tituliert sind. In der Theorie gibt es zwar die Zahlungsverjährung nach fünf Jahren, aber eben nur in der Theorie. In der Praxis verjährt nur dass, was die Vollstreckungs-/Erhebungsstelle des Finanzamtes verjähren lassen will.

Wenn das Finanzamt kein Geld mehr einziehen kann, dann greift es zu den sogenannten rückstandsunterbindenden Maßnahmen; d.h. es werden Maßnahmen ergriffen, damit keine neuen Steuerschulden mehr entstehen. Bei einem selbständigen Handwerker bedeutet das, dass man seine Selbständigkeit beendet. Je nach Amt und Zusammenarbeit der Behörde entweder durch die Anregung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens oder durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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Ist bei einer Erbengemeinschaft ein Gemeinschaftskonto für Mieteinnahmen nötig?

Hi,

ich habe mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt (50/50). Ich erledige die gesamte Verwaltung, meine Schwester möchte lediglich an den Einnahmen beteiligt werden. Der nächste Schritt ist für mich aktuell, Konto zu eröffnen und die Mieter zu benachrichtigen.

Da meine Schwester und ich nicht in der selben Stadt wohnen, und ich bei meiner Hausbank sehr einfach ein Vermieter- und Kautionskonto eröffnen kann, würde ich vermutlich ein/zwei neue Einzelkonten dafür eröffnen. Meine Schwester wäre damit einverstanden, dass es kein Gemeinschaftskonto wäre. Sie kriegt natürlich Einsicht und ich würde ihr dann einfach einen Dauerauftrag mit ihrem Anteil einrichten.

Unsicher bin ich mir jedoch jetzt, ob dies zu irgendwelchen Nachteilen führen kann, insbesondere steuerlich.

  • Reicht es aus, wenn meine Schwester am Ende den Kontoauszug meines Vermieter-Kontos bei der Steuererklärung anhängt? Über das Grundbuch lässt sich relativ leicht nachweisen, dass ihr 50% zustehen.
  • Zudem kann Sie soviel ich weiß auch keinen Freistellungsauftrag auf diese Einnahmen beantragt, da es mein Konto ist. Lässt sich dies per Steuererklärung dann wieder reinholen?
  • Gibt es sonst noch Vor/-Nachteile? Sonst habe ich nur von der Haftbarkeit erfahren.

Ich habe einen deutlichen höheren Steuersatz als meine Schwester, daher wäre es schon sehr von Vorteil, wenn sie ihren Anteil selbst versteuert.

Ich danke für die Unterstützung!

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Auf wen das Konto läuft ist dem Finanzamt relativ egal. Maßgeblich ist, wem die Einnahmen zuzurechnen sind.

Wenn steuerpflichtige Einkünfte mehreren Personen zuzurechnen sind, haben diese eine (Steuer-)Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte abzugeben.

Einheitlich, weil die Einkünfte für alle Beteiligten einheitlich festgestellt werden.

Gesondert, weil die Ermittlung nicht direkt in den Steuererklärungen der Beteiligten erfolgt, sondern gesondert davon.

Freistellungsauftrag wird schwierig, denn den haben nur natürlich Personen. Vermieter ist aber die Erbengemeinschaft und die hat keinen Freistellungsauftrag.

Problem kann die Bank sein. Bank müssen den wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos erfassen, und das bist nicht Du, sondern dass ist die Gemeinschaft aus Deiner Schwester und Dir.

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Gehen wir mal davon aus, dass es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt...

  1. Wenn vier Mieten eingenommen werden, dann müssen vier Mieten versteuert werden.

  2. Wenn vier Mieten eingenommen werden, dann müssen vier Mieten versteuert werden.

  3. Es muss alles angegeben werden, was im Rahmen der Vermietung vereinnahmt wurde.

  4. Die, die ihm aus dem BGB zustehen.

  5. Was ist der Unterschied?

  6. Es muss die Mieteinahme versteuert werden, die vereinnahmt wurde, und es können die Ausgaben angesetzt werden, die angefallen sind.

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Das Finanzamt sieht unter Umständen einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Erwerb und der unentgeltlich Erwerb könnte unter die Schenkungsteuer fallen.

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890 Euro plus zwei Drittel ergibt bei mir 1.483 Euro.

Mein § 850c ZPO sagt aber, dass der unpfändbare Betrag 985,15 Euro monatlich beträgt und bei zwei unterhaltspflichtigen Personen erhöht sich der Betrag um 370,76 und 206,56 Euro monatlich. Das würde einen unpfändbaren Betrag von 1.562,47 Euro ergeben.

Wenn das Gehalt höhere als dieser Betrag ist, dann dürfte das übersteigende Einkommen zu 6 (3+2+1) Zehnteln unpfändbar sein. Sollte der Auszahlbetrag aber höher als 3.020,06 Euro sein, ist also darüber hinaus voll gepfändet.

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