Muss ich als Vermieter meine Terrassengröße mit zu Gesamtwohnfläche rechnen?

1 Antwort

Wie? Wenn die eine Terasse ausschliesslich dem Mieter zur Verfügung steht und eine zweite Terasse ausschliesslich Dir, geht die zweite Terasse natürlich in Deine Wohnfläche ein.

Wenn es nur eine Terasse gibt, und diese gemeinsam genutzt wird, geht sie in beide Berechnungen nicht ein.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj8tez-o576AhVxhf0HHZ52BfoQFnoECAcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fwoflv%2FBJNR234610003.html&usg=AOvVaw3sXvmw8x9ozT2yNC3EuHQU