Trotz Widerruf wurde Inkasso Unternehmen beauftragt?

4 Antworten

Einfach ignorieren.

So lange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (wird nicht), besteht deinerseits kein Handlungsbedarf.

Eine Vermittlungsgebühr wird nur fällig, wenn auch konkret ein Darlehensvertrag zustandekommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

In diesem Fall hilft nur ein Einschreiben zum Einwurf. In allen anderen Fällen kann das Unternehmen behaupten, die Post sei bei ihnen nicht eingegangen oder aber es wurde abgelehnt, die Post entgegenzunehmen.

Damit kann das Inkassounternehmen immer einen Rechtsanspruch gegen Dich erwirken. Was Deine Meinung ist, zählt absulut nicht.

Ich habe ein Einschreiben per Post ebenfalls fristgerecht abgeschickt und als email eine bestätigung bekommen das dies erst nicht angekommen ist, da keiner da war und dies wurde dann bei der post zur abholung freigestellt

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Und genau dieser Tipp ist falsch, was scheinbar genau dazu geführt hat, was FS unten schildert!!!

Wenn das Einschreiben nicht angenommen wird, muss dieses von der Post abgeholt werden.

Holen die dieses jedoch nicht ab, gilt es als NICHT zugestellt!!!!

Weshalb man immer ein Einwurfeinschreiben nehmen sollte!!!

Gilt mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt, was vom Postboten dokumentiert wird!!!

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Das habe ich aber in meinem Rat an den Fragesteller genau geschrieben! Nur mit einem Brief "Einschreiben zum Einwurf" kann der Empfänger des Briefes sicher gehen, daß der Fragesteller den Empfang seines Widerrufes nicht durch den Empfänger abgelehnt werden kann, weil ihm ja der Empfänger in allen andere Fällen genannt wird.

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Das ist das Konzept dieser Firma. Es wird bewusst der Eindruck erweckt, das du einen Kredit abschließen könntest, aber tatsächlich nur einen (kostenpflichtigen) Vermittlungsvertrag abschließt. Nach Zahlung der Vermittlungsgebühr findet die Firma aber trotz intensiver Bemühungen leider keinen Kreditgeber für dich. Widerrufe werden konsequent ignoriert.

Ich habe fristgerecht 3 mal per E-Mail, sowie 1 mal per Einschreiben bei der Post an die Firma Widerrufung eingelegt.

Wenn du insbesondere das Einschreiben auch tatsächlich nachweisen kannst, dann ignoriere alles, was da jetzt noch kommt. Mahnungen per Email schon gar nicht beachten. Erst wenn es Post vom Gericht im gelben Briefumschlag geben sollte (wovon ich nicht ausgehe), dann schriftlich widersprechen und spätestens danach dürfte eigentlich nichts mehr kommen. Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung in Deutschland wird es diese Firma mit ihren unberechtigten Forderungen nicht anlegen.

Ja per Email kann ich Nachweisen das ich ein Brief von der Post zu der adresse hingeschickt habe, dennoch konnte ich ja kein grund bei der post angeben, da fies auch noch in der schweiz ist

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Wenn du dich absolut auf der sicheren Seite fühlst, dann kein Reaktionen mehr.

Erst bei einem Mahnbescheid reagieren.