Muss der Begünstigte einer Sterbegeldversicherung die Bestattungskosten übernehmen?

4 Antworten

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung.

Wenn hier eine Person konkret und spezifisch als Begünstigte genannt ist, geht dieser Auszahlungsbetrag direkt an die begünstigte Person und ist nicht Gegenstand des Nachlasses. Der Betrag wäre jedoch ggf. Gegenstand einer Besteuerung.

Wenn niemand spezifisch begünstigt ist (Formulierung z.B. "Ehegatte, nach dessen Tod die Eltern"), dann geht der Auszahlungsbetrag in den Nachlaß und ist dort Gegenstand der Auseinandersetzung.

Sterbegeldversicherungen sind i.d.R. nicht zweckgebunden, wohl aber würde man in einem Testament üblicherweise einen Hinweis darauf und auf die Zweckbindung finden können.

Bestattungskosten werden aus dem Nachlaß zu bestreiten sein. Der Nachlaß nach Abzug verbleibender Kosten (Bestattung, Restmiete, Nebenkosten, sonstige offenen Verpflichtungen) ist dann Gegenstand der Auseinandersetzung. Geht die Sterbeversicherung in den Nachlaß ein, so ist klar, daß wenn dies die Kosten deckt, die Zweckbindung quasi implizit gegeben ist.

Erst wenn der Nachlaß nicht ausreicht, die anstehenden Kosten zu decken, würde man auf die Verwandten in gerader Linie entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zukommen, um Bestattungskosten etc. zu tragen, da diese ja unterhaltspflichtig sind.

Es wäre also nun durch Sichtung der Dokumente der Mutter zu klären, welche Versicherungen und sonstigen Verträge bestehen, welche Auszahlungen wo erfolgen und was alles zu kündigen ist. Das geht ja nicht automatisch. Wer übernimmt diese Aufgabe von den sieben Geißlein?

Vielen Dank. Mit dieser Antwort haben sich meine Vermutungen bestätigt. Meine Schwiegermutter (eine der 7 Kinder) ist fest davon überzeugt, dass ihre Schwester (Im Falle es gibt diese Versicherung wirklich..) speziell als Begünstigte Person eingetragen wurde und somit, unabhängig vom Nachlass Aller, über diese bestimmte Summe frei verfügen kann. Die Hauptursache der ganzen Magenschmerzen momentan ist, glaube ich, die Ungewissheit. Testament ist keines vorhanden (glaube ich) und die Wohnung, mit entsprechenden Unterlagen, die Aufklärung hätten liefern können, wurde bereits von der Schwester aufgelöst, die außerdem alles Weitere (Totenfürsorge) eigenmächtig entschieden hat. Wie sollte man sich denn jetzt weiter verhalten? Die Schwester ist zu keinerlei Kommunikation bereit. Einfach abwarten, ob Rechnungen betreffend der Beerdigung ins Haus flattern? Weil die Schwester prinzipiell nicht verpflichtet werden kann die Versicherungssumme diesbezüglich einzusetzen?

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Es wird vermutet, dass auf eine Tochter eine Sterbeversicherung ausgestellt wurde. Höhe unbekannt.

Warum vermutet das denn wer?

  1. Die Erben eines Verstorbenen sind erstmal verpflichtet die Beerdigungskosten zu übernehmen.

  2. Wenn ein (oder mehrere) Erbe(n) im Besitz des Erbes, oder teilen davon, sind, müssen sie den übrigen Erben darüber Auskunft geben.

  3. Wer so eine Auskunft falsch erteilt, macht sich des Betruges schuldig. Also offiziell, schriftlich um Auskunft bitten.

Es wird vermutet, weil die Mutter in den letzten Wochen vor ihrem Tod von einer Versicherung gesprochen hat, sodass sich keiner Sorgen machen müsse. Leider war sie mental nicht mehr ganz auf der Höhe und deshalb ist es unsicher, ob dies überhaupt der Fall ist. Vielen Dank für diese Antworten - ich müsste nochmals nachhaken… 1. Die Kinder sind zu gleichen Teilen erbberechtigt bzw. zahlungsverpflichtet, oder gibt es eine Rangfolge? Erstgeborener etc.? 2. Bei wem muss offiziell um Auskunft gebeten werden? Bei der Schwester, oder schaltet man hier einen Notar ein? 3. Was heißt in diesem Fall offiziell? Mit Hilfe eines Anwalts oder ist hier die Nachweisbarkeit gemeint, z.B. durch ein Einschreiben? Vielen Dank!

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@Tanja0307

Offiziell meint, das man die betreffende Person mit einem eingeschriebenen Brief zur Auskunft auffordert. Nach § 2027 BGB besteht Auskunftspflicht.

Zwar gilt natürlich der Begünstigte im Versicherungsvertrag, aber wenn der/die Verstorbene ausdrücklich bestimmt hat, dass die Summe für die Beerdigung zu verwenden ist, dann wäre die Verfügung einem Testament gleichzusetzen.

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Was ist eine "Sterbeversicherung"? Auch ganz normale Lebensversicherungen sind nichts anderes. Handelt es sich wirklich um eine Versicherung zur Abdeckung der Bestattungskosten? Wenn ja, gibt es die bindende Verpflichtung zur zweckentsprechenden Verwendung der Versicherungszahlung?

Bei der Klärung all dieser Fragen braucht man nicht im Dunkeln zu stochern. Ich würde hier die begünstigte Tochter als Auftragnehmerin ansehen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Rechenschaft über den erhaltenen Auftrag zu erteilen. Aufgrund Gesamtrechtsfolge ist die Erbengemeinschaft als Ganze an die Stelle der ursprünglichen Auftragnehmerin getreten. Dieser ist daher dazulegen, welche Versicherung in welcher Höhe bestand.

DH ! so würden zumindest vernünftig denkende Menschen den Zweck einer " Sterbegeldversicherung "( die Kosten der Beerdigung zu decken) vermuten ! K.

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Sorry, sollte nur ein Kommentar werden ;-((