Dann muß die pflegebedürftige Person die Vollmacht wiederrufen. Wenn die Pflegeperson pflegt, steht ihr das Geld zu. Das Pflegegeld dient dazu, die Person zu bezahlen, die pflegt und ist nicht dafür da, das Vermögen der pflegebedürftigen Person zu erhöhen.

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Die sind da sehr nachtragend. Es kommt auch auf die Art des Verbrechens an, das Du begangen hast. Und zwei Jahre sind auch eine sehr hohe Strafe. Ich glaube nicht, daß sie Dich reinlassen. Du mußt erst ein ESTA beantragen. Da können sie Dich schon ablehnen. Wenn sie es tun, kannst Du es noch über ein Visum über das Konsulat oder die Botschaft versuchen. Dauert lange und man muß zu einem persönlichen Gespräch hin, falls man nicht gleich abgelehnt wird. Die Strafe nicht angeben, geht auch nicht, die arbeiten mit den deutschen Behörden zusammen. Und selbst, wenn sie Dir das ESTA geben, kann es sein, daß sie Dich in Deutschland nicht ins Flugzeug lassen oder auf dem USA-Flughafen nicht durch die Immigrationbehörde lassen und Du sofort wieder zurückfliegen mußt. Die sind auch nicht verhandlungsbereit.

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Du brauchst ein Visum mit der Erlaubnis, dort die Schule zu besuchen, wenn Du keinen US-Pass hast. Wende Dich an die US-Botschaft oder ein Konsulat in Deiner Nähe.

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Das Pflegegeld bekommt derjenige, der die Frau pflegt. Wenn der Mann trotz Freundin und Autounfall seine Frau gepflegt und versorgt hat, steht ihm das Pflegegeld zu. Wenn er das nicht getan hat, steht es demjenigen zu, der die Frau pflegt. Die zu Pflegende bekommt das Pflegegeld, um denjenigen oder auch mehrere zu entlohnen, die sie pflegen und nicht dafür, es auf die hohe Kante zu legen.

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Das Pflegegeld bekommt der, der pflegt. Das ist kein Taschengeld für den Behinderten.

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Wenn er das Erbe ausgeschlagen hat, darf er aus dem Haus noch Nichtbezahlung eine Stecknadel mitnehmen. Zeig ihn an.

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Der Vater ist unterhaltspflichtig bis zum Ende der Ausbildung, in diesem Fall des Studiums. Schaltet einen Anwalt ein.

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Nur Kopien und persönlich vorbeibringen.

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Das Pflegegeld gehört dem, der gepflegt wird. Er kann bestimmen, wer es bekommt. Wennes mit der Pflegekasse zusammen bestimmt ist, dass es die Ehefrau bekommt, dann bekommt sie es. Was sie damit macht, kann sie selbst bestimmen. Es ist ihr Lohn für die Pflege. Wenn sie sich dafür Klamotten kauft, dann darf sie das, solange sie den Ehemann auch pflegt. Das Pflegegeld muß nicht für den zu pflegenden verwandt werden.

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Widerufen kannst Du immer, aber ob Dir jemand glaubt, ist eine andere Sache.

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Wenn Du offizieller Ersatzbetreuer bist, bist Du vom zuständigen Amtsgericht dazu ernannt worden und hast darüber ein Dokument. Ruf beim Betreuungsgericht an und frag, wer die Kosten übernimmt.

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Pflegegeld wird nicht angerechnet.

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Umzugskostenpauschale - Nachweise!?

Hallo Zusammen,

ich bin 2017 aus beruflichen Gründen umgezogen (d.h. Arbeitgeberwechsel zwecks besserer Konditionen/Nähe zu meiner Heimat/Familie, etc.) und habe das in meiner Einkommensteuererklärung für 2017 geltend gemacht. Ich muss dazu sagen, dass ich im Thema Einkommensteuererklärung ein Neuling bin.

Der Umzug, natürlich aus Kostengründen, verlief in Eigenleistung (d.h. mit Freunden und Bekannten als Umzugshelfern, einem von privat geliehenen Transporter, etc.) - die Einzelnachweise sind also leider überschaubar.

Nun habe ich Antwort vom Finanzamt erhalten:

"zur Bearbeitung ihrer Steuererklärung benötige ich noch folgende Unterlagen bzw. Angaben: Nachweise der beruflich veranlassten Umzugskosten".

Und leider verstehe ich die Frage nicht. Ich habe jetzt 1h recherchiert und in quasi allen Artikeln zu diesem Thema steht: Wenn man keine Nachweise/Belege ansetzt (oder zur Vereinfachung möchte), kann man eine Umzugskostenpauschale in den Werbungskosten geltend machen. Hierbei muss ich keine Einzelnachweise erbringen (sonst hätte ich die Einzelnachweise geltend machen können, nicht den Pauschbetrag).

Was genau erwartet das Finanzamt nun von mir? Verstehe ich die Frage ggf. falsch, und ich soll die Gründe für meinen beruflich bedingten Umzug aufzählen? Oder ggf. nur eine Erklärung, welche Kosten ich getragen habe, die ich aber nicht nachweisen kann (z.B. Sprit- und Benzinkosten, Trinkgeld und Verpflegung für Helfer, Ausbesserungsarbeiten in der alten Wohnung, etc.)? "Glaubt" das Finanzamt nicht, dass ich umgezogen bin und soll Nachweise in Form von Arbeitsvertrag o.ä. nachweisen (was ja kein Sinn macht - habe ja Lohnsteuerjahresbescheide mitaufgeführt - da ist das ja zu erkennen).

Hat jemand eine Idee, was genau von mir nun gefordert wird bzw. warum? Vielen Dank!

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Ruf doch einfach mal da an, die sind in der Regel sehr freundlich und sagen Dir, was sie wollen und was Du machen kannst.

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Das mußt Du mit Onkel und Tante regeln. Wenn nicht alles Pflegegeld an den Pflegedienst bezahlt wird, kannst Du als weitere Pflegeperson benannt werden und sie Dir das restliche Pflegegeld auszahlen. Es liegt an denen. Sie können Dir auch so Geld geben, wenn Du Auslagen hast und sie genug Geld. Du mußt mit ihnen reden.

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Wenn Deine Freundin Dich bei der Pflegekasse angibt und Du das Pflegegeld bekommst und die Rentenansprüche, wird das nicht bei Hartz4 als Einkommen gezählt. Pflegegeld ist nicht anrechenbar und die Rentengutschriften schon gar nicht. Sie kann Dich ruhig bei der Pflegekasse angegeben.

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Geh zum Finanzamt und sprich mit Deinem Steuerbeamten. Der kann Dir den Steuerbescheid noch mal ausdrucken. Wenn es eine erhebliche Abweichung gibt, geh zur Verbraucherberatung, vielleicht kannst Du die anzeigen.

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Es kann aber sein, dass Du für Deinen behinderten Sohn vom Amt eine Zulage bekommst. Vielleicht wollten die Dir das sagen. Frage danach.

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