Sterbegeldversicherung fordert Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Leistung vom FA?

2 Antworten

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Schreiben, in dem steht, dass das Finanzamt keine Steuern will (oder dass die Steuern schon gezahlt sind, falls welche anfallen.) Man muss das beantragen. Das kann dann mehrere Monate dauern, bis die das schicken. Beamte sind kein D-Zug.

Die Versicherung darf mit der Auszahlung warten, bis die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird.

Alles korrekt. Die Versicherung haftet gemäß § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG in Höhe des ausgezahlten Betrags für die Erbschaftsteuer. Um diese Haftung zu vermeiden, verlangen sie vor Auszahlung oder Übertragung an Erben ohne Wohnsitz im Inland regelmäßig die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erteilt das Erbschaftssteuerfinanzamt, wenn ihm nachgewiesen wird, das keine Steuer zu zahlen ist, z.B. weil die mit Erbschaftsteuerbescheid festgesetzte Steuer gezahlt wurde oder keine Steuer anfällt.