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Sterbegeldversicherung bei Erbausschlagung?

Mein Vater ist gestorben und hat eine Sterbegeldversicherung hinterlassen, als deren Begünstigte allein meine Mutter eingetragen war. Diese ist jedoch vor meinem Vater verstorben und der Versicherungsschein wurde nach ihrem Tod nie geändert.

Obwohl ich nicht als Begünstigte im Versicherungsschein genannt werde, wurde die Sterbegeldversicherung nach dem Tod meines Vaters an mich (Tochter) ausgezahlt. Davon habe ich mit meinen Geschwistern die Beerdigungskosten gedeckt. Parallel dazu haben wir uns mit dem Thema Erbe befasst und mussten feststellen, dass die Schulden unserer Eltern sehr hoch waren. Deshalb haben wir nach der Beerdigung das Erbe ausgeschlagen. Nun hat sich (die Erbausschlagung war im Winter 2016/2017) die Landesfinanzdirektion des Bundeslandes, in dem meine Eltern lebten, gemeldet und fordert mich auf, die gesamte Sterbegeldversicherung zurück zu zahlen, da sie zum Erbe gehöre.

Nach meinem Verständnis gehört jedoch die Sterbegeldversicherung nicht zum Erbe, da sie ja dafür da ist, die Bestattungskosten des Verstorbenen zu decken. Nachweislich wurden davon ja auch die Bestattungskosten meines Vaters beglichen. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dass ich die Versicherungssumme nicht oder ggf. nur teilweise (abzüglich der Beerdigungskosten) zurückzahlen muss? Welche Bedeutung kommt hierbei der Tatsache zu, dass ich nicht im Versicherungsschein der Sterbegeldversicherung als Begünstigte genannt werde?

Sterbegeldversicherung, Erbausschlagung

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