Solarprodukte in Holland kaufen in Deutschland verkaufen?

1 Antwort

Ab 01.01.2023 darf ich beim Verkauf von Solarprodukten an Kunden keine Umsatzsteuer berechnen.

Warum darfst Du es nicht?

Wenn Du in 2023 weniger als 22.000,- Euro Umsatz (Einnahmen erwartest, musst Du es nicht, weil Du Kleinunternehmer bist.

Was passiert mit den Rechnungen wie Benzin, Automiete etc. wo ich Umsatzsteuer zahle? Bekomme ich diese vom Finanzamt erstattet?

Natürlich nicht, denn Du zahlst keine Umsatzsteuer als Kleinunternehmer, also hast Du keinen Vorsteuerabzug.

 Muss ich auf Produkte, die ich in Holland ohne Umsatzsteuer einkaufe später in Deutschland irgendwelche Steuern(Zoll oder Umsatzsteuer) zahlen?

Ja, das sind innergemeinschaftlich Käufe, auf die Du 19 % Umsatzsteuer zahlst.

Die frage stellt sich, was für "Solarprodukte es sind.

Eventuell könnte es günstiger sein, wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und sowohl die Umsatzsteuer aus den innergemeinschaftlichen Käufen und die aus Deinen Kosten abziehst und lieber Umsatzsteuer auf Deine Preise aufschlägst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Muratsolar 
Fragesteller
 16.01.2023, 22:33
@Andri123

Weil die erwartende Umsätze hoch sind hat KU-Regelung keinen Sinn. Dafür Kleingewerbe scheint richtig für mich zu sein. Ich werde Kleingewerbe nebenberuflich machen.

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wfwbinder  17.01.2023, 06:30
@GrafRotz

Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. Da haben @Graf Rotz und @Eifelia natürlich Recht.

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Eifelia  16.01.2023, 22:01

Er darf es nicht wegen § 12 Abs. 3 UStG

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Andri123  16.01.2023, 22:38
@Eifelia

Die Frage ist ja, wenn man ausschliesslich umsatzsteuerfreie Einnahmen hat, ob man trotzdem die Vorsteuer ziehen kann aus den Nebenleistungen wie Transport etc.. Diese Ausgaben sind ja umsatzsteuerbehaftet.

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Eifelia  16.01.2023, 22:41
@Andri123

Die Einnahmen sind nicht umsatzsteuerfrei (das wäre in § 4 UStG geregelt) - sie sind mit 0 % Steuersatz belastet, das ist nicht dasselbe, der Vorsteuerabzug bleibt bestehen.

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Andri123  16.01.2023, 22:53
@Eifelia

Dann muss evtl. die Rechnung an den Endkunden auch differenziert werden? Z. B. Solaranlage 6.000,-€ netto, Nebenleistungen 500,-€ netto zzgl 95,-€ USt.?

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Eifelia  16.01.2023, 23:00
@Andri123

Da,fehlt mir jetzt die Phantasie, welche Nebenleistungen das sind, die nicht von § 12 (3) UStG erfasst wären. Aber: wir warten noch auf die BMF-Schreiben, die uns erklären, wie genau § 12 (3) UStG und § 3 Nr.72 EStG anzuwenden sein sollen.

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