muss ich weiterhin Unterhalt zahlen wenn mein Sohn zum zweiten mal in einer Ausbildung gekündigt wurde?

1 Antwort

Ü18-U25 bist du unterhaltspflichtig bis zur Beendigung der ersten Ausbildung, allerdings nur, wenn er Schule/Ausbildung/Studium macht.

Macht er nichts dergleichen, bist du auch für diesen Zeitraum nicht Unterhaltspflichtig.

Zudem ist eine Ausbildung zügig zu absolvieren, Abbruch ist dabei kein Hindernis, denn manchmal passt es eben nicht. 2 mal abbrechen ist schon kritisch. Wenn er laufend Ausbildungen anfängt und diese wieder abbricht, kann er dadurch seinen Unterhaltsanspruch auch verlieren.

Vielleicht ist es also gut für ihn, wenn er jetzt erstmal arbeiten geht und sich selbst festigt und es später nochmal mit einer Ausbildung versucht. Wie gesagt, solange er keine Ausbildung macht, bist du dann entsprechend für den Zeitraum auch nicht Unterhaltspflichtig, wirst es aber wieder wenn er wieder eine beginnt.

Und noch was - Unterhalt muss er fordern. Du stellst also die Unterhaltszahlung ein, bis er dir nachweist, dass er etwas macht, was Unterhalt rechtfertigt.