Rückzahlung von Steuererstattungen aus Renovierung?

2 Antworten

SDa ist auch etwas Steuertaktik gefragt.

Was wir von Dir nicht wissen, wie hoch sind Deine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten.

Wenn Du hohe Verluste gebrauchen kannst, um ein hohes Gehalt auszugleichen, kannst Du Reparatur-/Renovierungskosten auf einen Schlag abziehen.

Wenn Dein Einkommen nicht so hoch ist, kannst Du große Reparaturen auch auf 5 Jahre verteilen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Axel62 
Fragesteller
 18.02.2024, 12:57

Vielen Dank für den Hinweis. Für mich kommt eher die Verteilung auf 5 Jahre in Betracht. Wenigstens in Bezug auf die Dachneueindeckung.

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Renovierungskosten für vermietete Wohnungen - auch wenn die Renovierung zum Zweck einer späteren Vermietung erfolgt - können natürlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Kosten fürs Dach.

Eifelia  16.02.2024, 17:19

Und man kann die Kosten auch auf bis zu 5 Jahre (linear) verteilen, um die steuerliche Auswirkung zu optimieren.

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Axel62 
Fragesteller
 16.02.2024, 18:53

Vielen Dank schon mal an Steinemann und Eifelia, trotzdem noch mal eine Ergänzungsfrage.

Nach der Renovierung der Wohnung Nr. 2 wird wohl mein Sohn mit Familie dort einziehen und natürlich auch Miete zahlen. Ich habe mich im Internet soweit darüber informiert, dass ich auch von Familienangehörigen Miete erhalten muss. Diese darf aber wohl etwas geringer als die ortsübliche Kaltmiete sein, damit die Wohnung steuerrechtlich keine Probleme macht.

Die Wohnung Nr. 1 soll noch dieses Jahr vermietet werden. Aktuell ist aber geplant, diese Wohnung in 2-3 Jahren zu verkaufen.

Durch die aktuellen Renovierungen und dem neuen Dach erhalte ich Steuervorteile. Diese erhalte ich, weil ich Mieteinnahmen habe, für die ich Steuern zahlen muss. Verkaufe ich aber die Wohnung, deren Wert ich durch die Renovierungen gesteigert habe, in z.B. 3 Jahren, habe ich keine Mieteinnahmen mehr. Daher noch einmal die Frage: Muss ich dann die Steuererstattungen, ggf. anteilmäßig, zurückzahlen?

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