Vermietung von vormals selbst bewohnter Eigentumswohnung - Renovierungskosten nachträglich absetzbar?

2 Antworten

Neue Fenster sind keine Renovierung sondern schon Reparaturarbeiten.

Das könntest Du auf mehrere Jahre verteilen, wobei diese Abschreibungen ab dem Zeitpunkt abzugsfähig sind, wo die Vermietung beginnt.

Ich rate Dir aber schon, die Hauptarbeiten auf die Zeit nach der Eigennutzung zu verlegen, wegen des Abzugs, der dann möglich ist. Also nur das nötigste machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo,

solange die Wohnung noch selbst genutzt wird, sind in dieser Zeit anfallende Kosten nicht abziehbar, auch wenn Sie zur künftigen Einkunftserzielung bestimmt sind (Aufteilungsverbot gemischter Aufwendungen).

Da insoweit immernoch aktuell siehe auch (unter 2.6.):

http://www.iww.de/gstb/archiv/vermietung-und-verpachtung-vorweggenommene-werbungskosten-bei-vv-abzug-ist-an-strenge-regeln-geknuepft-f28076

Der Vermietungsbeginn bezeichnet im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung allerdings nicht - wie vielleicht mancher vermutet - den tatsächlichen Beginn eines Vermietungssverhältnisses. Gemeint ist hier der Beginn der Vermietungsabsicht bzw. erster diesbezüglicher Handlungen.

Zwischen der Beendigung der Selbstnutzung und dem Beginn eines Vermietungsverhältnisses anfallende Kosten (-> Leerstand) können bereits als Werbungskosten geltend gemacht werden.

MfG
-Valeskix