Renovierung zwischen zwei Mietverhältnissen als Vermieter

1 Antwort

  1. Die Aufwendungen für die Renovierung sind sofortige Werbungskosten, aber Du kannst sie auch auf bis zu 5 Jahren verteilen. Da Du nicht zu ermäßigter, marktferner Miete an Angehörige vermieten wirst und Du eine Ergebniserzielungsabsicht hast, sind die Werbungskosten voll ansetzbar.

  2. Entgangene Miete kannst Du nicht als Belastung ansetzen. Diese entgangene Miete fehlt einfach bei Deinen Mieteinkünften.

  3. Die Möbel kannst Du nur abschreiben (vermutlich linear verteilt auf 13 Jahre) und den jährlichen AfA-Betrag als Werbungskosten ansetzen.

  4. Maximale Obergrenze liegt (vermute ich) bei ca. 10 Jahren, um noch eine Gewinnerzielungsabsicht plausibel zu machen. Dazu gehören dann aber auch Nachweise der Vermietungsbemühungen (Annoncen etc.).

Frage 5 ist irrelevant, da keine Eigennutzung beabsichtigt ist.