Neu gekaufte Immobilie wird 6 Monate vermietet, dann selbst genutzt - was ist steuerlich zu beachten?
Da ich noch einen befristeten Mietvertrag erfüllen muss und erst Mitte 2020 ausziehen kann, kann ich in die neu erworbene Wohnung (Eigentumsübergang 30.12.2019) erst dann einziehen.
Bis dahin werde ich die Wohnung für 6-7 Monate (Mitte Januar - Juni/Juli) vermieten. Die (günstige, da nur ein halbes Jahr befristet) Miete die ich verlange von 1350€ (warm) entspricht ungefähr meinen Kosten für den Zins (ca. 800€) plus Betriebskosten (407€, davon 235€ umlagefähig).
Damit liegt, so wie ich das verstanden habe, keine Einkunftserzielungsabsicht vor.
Ergo kann ich keine Werbungskosten für den Erwerb (Grundbuch, Notar etc.) sowie Renovierungskosten steuerlich geltend machen, richtig?
Gibt es sonst etwas was ich beachten sollte um steuerlich keinen größeren Fehler zu begehen? Den kleinen Gewinn, den ich in den 6-7 Monaten erziele, werde ich dann als Einkommen aus Vermietung versteuern und dagegen die Kosten für Zins, Betriebskosten etc. geltend machen - ist das korrekt?
Danke im Voraus!
1 Antwort
" Den kleinen Gewinn, den ich in den 6-7 Monaten erziele, werde ich dann als Einkommen aus Vermietung versteuern und dagegen die Kosten für Zins, Betriebskosten etc. geltend machen - ist das korrekt?" - nein.
Es ist weder ein steuerlicher Verlust noch ein Gewinn entstanden, da keine Einkunftsart vorliegt.
Das hast du doch schon selbst ausgeführt:
Damit liegt, so wie ich das verstanden habe, keine Einkunftserzielungsabsicht vor
Achso, ich hatte die Absicht jetzt nicht mit tatsächlichen Einkünften gleichgesetzt. Heißt dass ich muss die Vermietung bei der Steuererklärung einfach gar nicht angeben?
Leider ist es etwas komplizierter:
Wenn man Verluste hat, wird die Einkünfteerzielungsabsicht untersucht. Wenn Gewinne macht, fragt keiner, ob man die überhaupt wollte.
Letztlich gibst du die Einkünfte aber an, aus verschiedenen Gründen:
- Bei einer Vermietung ist es grundsätzlich schwer, die Einkünfteerzielungsabsicht zu entkräften, auch wenn zunächst Verluste gemacht werden
- Wenn es Verluste gab, willst du die in der Steuererklärung haben.
Bitte ausführen, weshalb handelt es sich nicht um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?