Steuererklärung bei Vermietung?

4 Antworten

Ihr müsst gemeinsam eine Feststellungserklärung abgeben. Deren Ergebnis wird auf euch verteilt und du nimmst deinen Anteil in deiner persönliche Steuererklärung auf.

Außer der Zweistufigkeit gibt es keine wirklichen Abweichungen zu dem Fall dass du alleine vermieten würdest. Ist also kein Hexenwerk die Erklärungen hin zu bekommen. Und geht auch beides über ELSTER. Ich persönlich nutze für beide Erklärungen aber zum Beispiel t@x

Ihr müsst für das Haus eine extra Steuererklärung machen.

Diese nennt sich "gesonderte und einheitliche Feststellung".

Dort werden alle Einnahmen und Ausgaben erklärt und auf die Beteiligten verteilt.

In eure persönlichen Steuererklärungen gehört dann nur der individuelle Gewinn.

Eine komplette Anlage V ist in der eigenen Steuererklärung nicht auszufüllen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich würde wohl dazu neigen, die erste gemeinsame Feststellungserklärung vom Steuerberater machen zu lassen. Danach weiss man ja ungefähr, wie es geht. Man arbeitet aber nicht jahrelang falsch oder zum eigenen Nachteil.

Ihr gebt für die Grundstücksgemeinschaft eine Feststellungserklärung ab und übernehmt die Ergebnisse je Gemeinschafter - i.d.R. die Hälfte der Einnahmen abzüglich der Hälfte der Werbungskosten zuzüglich Sondereinnahmen je Gemeinschafter und abzüglich Sonderwerbungskosten je Gemeinschafter - in Eure Einkommensteuererklärungen, Anlage V Zeile 25.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung