Rückforderung von Renovierungskosten der Ex nach Trennung (unverheiratet)?
Hallo zusammen,
ich habe viel gelesen, aber keine konkreteren Antworten auf meine Frage gefunden.
Zur Story: Ich bin Besitzer eines Hauses zu 7/10, meine Ex-Freundin steht mit 3/10 im Grundbuch. Finanziert haben wir gemeinsam. Wir haben das Haus gemeinsam renovieren lassen, sowie einen Anbau fertig gestellt.
Nun haben wir uns getrennt. Ich möchte im Haus verbleiben, meine Ex zieht in eine Wohnung. Sie hat die Renovierungskosten zu Hälfte getragen. Wir reden von Estrich, Putz, Bedachung, Fenstern, also alles Sachen, die sich physisch nicht aufteilen lassen. Sie fordert nun die Hälfte der Renovierungskosten, die sie ins Haus gesteckt hat, zurück mit der Begründung, das sie ja nichts mehr davon hätte wenn ich allein im Haus verbleibe.
Ist das zulässig und kann sie den Anspruch (ohne Anwalt etc, wir haben ein gutes Verhältnis) geltend machen?
Danke vorab für eure Antworten!
5 Antworten
Kaufe ihr doch ihre 3/10 ab zum aktuellen wert gegenübernahme der Restschulden udn eine Barzahlung., denn darauf hat sie ja Anspruch.
Wenn Du ihr einen Teil der Renovierungskosten zahlst, hätte sie ja noch immer Anspruch auff einen Teil des Hauses und sogar inkl. des Werts dieser Renovierung.
Sie verzichtet auf ihre 3/10 und dann möchtest Du dich um die anteilige Erstattung der Renovierungskosten drücken???
Nachdem sie im Grundbuch steht, gehört ihr auch auch 3/10 vom Haus. Wie "wilees" feststellt, ist es die Frage, was sie ansonsten zu den zu den Wohnkosten und einem möglichen Kredit beigetragen hat. Diese Kosten sind in jedem Fall gegenzurechnen. Je nachdem was das Ergebnis ist, bekommt sie von Dir entweder noch Geld oder aber sie muß Dir Geld zahlen. Da wir aber keine Hellseher sind, können wir das Ergebnis nicht wissen.
Zumindest stehen ihr für die 3/10el eine Nutzungsentschädigung/Miete zu.
Alles andere währe besser über einen Anwalt aufdröseln zu lassen.
Sofern du sie auszahlen willst, wird für die Wertermitlung ja der derzeitige Zustand des Hauses, also nach Renovierung zugrunde gelegt. Dadurch erhält sie ja bei Auszahlung ihren Teil der Ausgaben zurück.
Stellt sich u.A. die Frage, was hat sie sonst monatlich noch zu den Wohnkosten beigetragen? Hat sie diese Zahlungen aus Ersparnissen oder einem (noch laufenden ) Kredit gezahlt?