Rückforderung von Renovierungskosten der Ex nach Trennung (unverheiratet)?

5 Antworten

Kaufe ihr doch ihre 3/10 ab zum aktuellen wert gegenübernahme der Restschulden udn eine Barzahlung., denn darauf hat sie ja Anspruch.

Wenn Du ihr einen Teil der Renovierungskosten zahlst, hätte sie ja noch immer Anspruch auff einen Teil des Hauses und sogar inkl. des Werts dieser Renovierung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Sie verzichtet auf ihre 3/10 und dann möchtest Du dich um die anteilige Erstattung der Renovierungskosten drücken???

Nachdem sie im Grundbuch steht, gehört ihr auch auch 3/10 vom Haus. Wie "wilees" feststellt, ist es die Frage, was sie ansonsten zu den zu den Wohnkosten und einem möglichen Kredit beigetragen hat. Diese Kosten sind in jedem Fall gegenzurechnen. Je nachdem was das Ergebnis ist, bekommt sie von Dir entweder noch Geld oder aber sie muß Dir Geld zahlen. Da wir aber keine Hellseher sind, können wir das Ergebnis nicht wissen.


Zumindest stehen ihr für die 3/10el eine Nutzungsentschädigung/Miete zu.

Alles andere währe besser über einen Anwalt aufdröseln zu lassen.

Sofern du sie auszahlen willst, wird für die Wertermitlung ja der derzeitige Zustand des Hauses, also nach Renovierung zugrunde gelegt. Dadurch erhält sie ja bei Auszahlung ihren Teil der Ausgaben zurück.


Stellt sich u.A. die Frage, was hat sie sonst monatlich noch zu den Wohnkosten beigetragen? Hat sie diese Zahlungen aus Ersparnissen oder einem (noch laufenden ) Kredit gezahlt?