Muss ich als Minderjähriger eine schriftstellerische Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit anmelden?

2 Antworten

1. Richtig, es ist freier Beruf.

2. Richtig, es ist Hobby.

3. Ich würde es nciht beim Finanzamt anmelden, denn es passiert nichts.

4. Trotzdem die Abrechnungen udn Belege sammeln, denn falls mal einer Fragt kannst Du Zeigen, dass da nichts war.

Weiter viel Erfolg. Auch wenn bisher nicht viel kam. Mit 16 schon verkaufen können ist gut.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Leveret 
Fragesteller
 23.11.2015, 19:19

In Ordnung, dann werde ich es einfach weiter so haushalten wie bisher und die Belege / Abrechnungen sammeln, für den Fall dass jemand nachfragt, aber ansonsten nichts machen.

Danke für die Antwort

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Wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt als minderjährig und ist damit nur beschränkt geschäftsfähig. Eine Gewerbeanmeldung ist damit nicht so einfach, wie bei einem Erwachsenen, denn in der Regel sind Minderjährigen nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt.

Auch Arbeit als Hobby, wie z. B. das Erstellen eine Website, ist natürlich in Ordnung.

Ein Gewerbe aber, setzt laut Gesetzt eine „erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt“ voraus.

Das ist für Minderjährige nur unter zwei Voraussetzungen möglich.

    Die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters und des Vormundschaftsgerichtes.

    Weiter hier:

    http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html