Muss ich als Minderjähriger eine schriftstellerische Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Hallo, ich bin zurzeit 16 Jahre alt und schreibe in meiner Freizeit, neben der Schule, Kurzgeschichten und Romane. Vor 6 Wochen habe ich meinen ersten Roman über Amazon Kindle Direct Publishing als eBook veröffentlicht, um meine Arbeit einem größeren Publikum zu präsentieren. Meine Einnahmen belaufen sich bis jetzt auf ~ 10€, da ich pro verkauftes eBook nur 35 Cent erhalte und es ohnehin meistens verschenke. Meine Ausgaben übersteigen die Einnahmen bei weitem, so habe ich zum Beispiel allein fürs Cover 25€ hingeblättert. Das macht mir nichts aus, da ich das ganze als Hobby betreibe ohne Gewinnabsichten. Muss ich dennoch dieses Hobby als freiberufliche Tätigkeit anmelden, selbst wenn ich minderjährige bin, nur rote Zahlen schreibe und nicht mehr als maximal100€ im Jahr umsetze? Gibt es da eine genau gesetzliche Regelung? Wenn ich google finde ich nur, dass Schriftstellerei eine freiberufliche Tätigkeit ist und auch entsprechend beim Finanzamt gemeldet werden muss, aber trift das auch zu wenn man es nicht als Beruf, sondern eher als Hobby ausübt?
Danke schonmal für eure Antworten
2 Antworten
1. Richtig, es ist freier Beruf.
2. Richtig, es ist Hobby.
3. Ich würde es nciht beim Finanzamt anmelden, denn es passiert nichts.
4. Trotzdem die Abrechnungen udn Belege sammeln, denn falls mal einer Fragt kannst Du Zeigen, dass da nichts war.
Weiter viel Erfolg. Auch wenn bisher nicht viel kam. Mit 16 schon verkaufen können ist gut.
In Ordnung, dann werde ich es einfach weiter so haushalten wie bisher und die Belege / Abrechnungen sammeln, für den Fall dass jemand nachfragt, aber ansonsten nichts machen.
Danke für die Antwort
Wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt als minderjährig und ist damit nur beschränkt geschäftsfähig. Eine Gewerbeanmeldung ist damit nicht so einfach, wie bei einem Erwachsenen, denn in der Regel sind Minderjährigen nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt.
Auch Arbeit als Hobby, wie z. B. das Erstellen eine Website, ist natürlich in Ordnung.
Ein Gewerbe aber, setzt laut Gesetzt eine „erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt“ voraus.
Das ist für Minderjährige nur unter zwei Voraussetzungen möglich.
Die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters und des Vormundschaftsgerichtes.
Weiter hier:
http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html