Rentenpfändung /Eintritt ins Altersheim?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie schon geschrieben, ist es wohl schwierig, hier im Forum eine kompetente Antwort für die Schweiz zu erhalten.

Besser wäre es vielleicht, eine kompetente Anlaufstelle in der Schweiz zu finden:

https://skos.ch/beratung/anlaufstellen-fuer-betroffene

Cerave 
Fragesteller
 19.03.2023, 13:04

Herzlichen Dank für den Link, werde mich informieren.

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In diesem Forum gibt es kaum User aus der Schweiz. Schon deshalb ist da keine qualifizierte Antwort in dieser doch sehr speziellen Frage zu erwarten.

Zu den Details des schweizerischen Rechts die man kennen müßte gehört, in welchem Umfang Altersrenten überhaupt pfändbar sind und, ob es eine Vorrangregelung in bestimmten Lebenslagen gibt.

Konkret bedeutet das: Solange die Forderung nicht getilgt ist bleibt eine Pfändung bestehen. Es sei denn, man könnte wegen erhöhten Eigenbedarfs eine Erhöhung des pfändungsfreien Anteils beantragen.

Ob das möglich ist kann Euch womöglich nur ein Schweizer Anwalt beantworten.

Cerave 
Fragesteller
 17.03.2023, 12:14

Herzlichen Dank für ihre Bemühungen zu antworten.

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In Deutschland wäre die erste Frage, warum zwei verschiedene Menschen nun gleichzeitig Pflegeheimbedürftig werden, sodass ein Sozialhilfeanspruch entsteht. Für den freiwillig umziehenden Partner wird es dann schwierig.

Bei jeweils einer betroffenen Person ist es nach meiner Erfahrung ausreichend, die Gläubiger über Heimaufnahme/Mittellosigkeit zu informieren. Ich leite dann jeweils auch die Renten auf das Heim um, sodass eine Kontopfändung ohnehin nicht mehr greift. Oder werden direkt die Renten gepfändet?

Wie gesagt, Situation in Deutschland.

Cerave 
Fragesteller
 16.03.2023, 23:42

Wir sind ein Ehepaar und wollen zusammen ins Heim umziehen da Beide gesundheitlich angeschlagen sind, und auch nicht Eines alleine zurückbleiben will im privaten Zuhause, da es keine Kinder oder Angehörige mehr gibt ,niemand kann sich auslesen dass der eine Partner mit noch guter Gesundheit zurückbleiben kann dies bestimmt unser Körper im Alter.

Somit hat man ein Heim im Alter wo man sich wohl und geborgen fühlt, und gepflegt wird, sowie auch sozialen Kontakt da ist mit anderen Heimbewohner, wann das Eine früher gehen wird oder müsste. Zudem kommen wir ja nicht mittellos in das Heim, bringen immerhin CHF.5.500 Ehepaarrente mit, was ja schon mehr als eine Person mit den Heimkosten abdeckt.

Zudem in der Schweiz ist die Ergänzungsleistung zur AHV wann die Heimkosten nicht voll abgedeckt werden können mit der Ehepaarrente, keine Sozialhilfe sondern eine Unterstützungsleistung der AHV/IV.

Gott sei Dank gibt es diese Möglichkeit.

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Andri123  16.03.2023, 23:54
@Cerave

Wenn das in der Schweiz so ist, ist es ja gut. In Deutschland ginge das so nicht ohne eigenes Vermögen/Einkommen.

Euren Wunsch kann ich gut verstehen. Er soll aber wohl vom Staat finanziert werden, und da gibt es gewisse Voraussetzungen. In der Schweiz vermutlich auch.

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Cerave 
Fragesteller
 17.03.2023, 12:34
@Andri123

Danke für ihre Bemühungen für die Antwort oder ihre Einschätzung zu unserem Thema Heimeintritt.

Nur nochmals wie schon erwähnt wir lassen uns den Heimeintritt nicht voll finanzieren vom Staat, wir würden dies niemals dem Staat anmassen, wir haben Beide gearbeitet und demzufolge eine monatliche Rente wo mit eingebracht wird.

Ich denke auch in Deutschland kann sich der Staat nicht dagegenstellen zu finanzieren mit der Ergänzungsleistung, wann zwei Menschen (Ehepaar) gleichzeitig gesundheitlich angeschlagen sind und nicht mehr alleine zu Hause leben können.

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