Leibrente für Immobilie und die Folgen für Käufer und Verkäufer

1 Antwort

DAs ist ein kompiziertes Gebiet.

Grundsätzlich, also unter fremden dritten, kann man den Zinsanteil der Rente abziehen udn der Verkäufer verstuert die Rente.

Hier bei Verwandten wird die Sache dann spannend.

  • Mutter und Sohn haben sich auf eine Rente geeinigt. 900,- Euro. Es war also nicht der Kaufreis die Basis, sondern der Versorgungsstandpunkt. der Jahreswert ist 10.800,-. Für de Steuerliche Bewertung ist bei 75 Jahren alter für eine Frau ein Vervielfältiger von 7,4 maßgeblich. die Rente hat also einen Kapitalwert von 79,920,- ist also nur ca. die Hälfte vom eigentlichen Betrag (220.000,- - Rstschuld 60.000,- = 160.000,-).

  • Es wird als eine Schenkung mit Auflagen angesehen werden.

  • Der Sonderausgabenabzug gilt nur noch Betriebsübertragungen, nicht mehr für Grundstücksübertragungen.

Ich kann nur dringend anraten vor Abschluss des Vertrages einen Steuerberater aufzusuchen. die Notar sind in den tiefen des steuerrechts meist nicht so bewandert, aber hier geht es um Belastungen im sehr erheblichen Bereich. Daher muss eine Fachkraft damit befaßsst werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986